[ABI] Ahnenforschung – schon einmal gehört?

Ahnenforscher*innen? Familienforscher*innen? Genealog*innen?

Familienforschung liegt voll im Trend. Immer mehr Menschen begeben sich auf die Suche nach ihren Vorfahren und somit ihren Wurzeln. Eine wichtige Quelle sind die sogenannten Matriken, das sind Kirchenbücher, in denen Taufen/Geburten, Trauungen und Sterbefälle eingetragen sind. Geführt wurden und werden sie von den Pfarren, die üblicherweise (so in Oberösterreich) diese Bücher verwahren. Der Umgang damit ist nicht immer einfach, weshalb die Forscher*innen häufig an das Diözesanarchiv als Kompetenzstelle weitergeleitet werden. Also trudeln täglich Anfragen in den elektronischen Postkasten, in die tatsächlichen Briefkästen (auch diese gibt es noch und tatsächlich werden noch immer handgeschriebene Briefe verschickt) und manche greifen auch zum Telefonhörer. Letztere gehören zu jenen Leuten, die dem Erstbesten, den sie erreichen, nicht selten ihre gesamte und oft bewegende Familiengeschichte erzählen, meist ohne auch nur einmal Luft zu holen und jemanden zu Wort kommen zu lassen. Also heißt es einige Minuten stillsitzen, um dann mit den Basics zu beginnen.

Kennen Sie Matricula?

Vor einigen Jahren wurde begonnen, die Matriken aus den Ländern Österreich, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Italien, Luxemburg und Serbien und Slowenien (von den jeweiligen Ländern) zu digitalisieren. Diese Aufzeichnungen unterliegen den nationalen gesetzlichen Beschränkungen wie dem Personenstandsgesetz 2013 in Österreich sowie dem Datenschutzgesetz (vgl. ICARUS, o.J.).

Personenstandsgesetz? / Standesamt ?

Das Personenstandsgesetz ist ein staatliches Gesetz und besagt lt. RIS 2013 folgende Schutzfristen:

Geburten- bzw. Taufbücher unterliegen einer Schutzfrist von 100 Jahren ab der Geburt, Trauungseinträge sind 75 Jahre gesperrt und Sterbeeinträge 30 Jahre. Auf Matricula kann anhand dieser Einträge, also anhand von Daten, in der jeweiligen Pfarre gesucht werden. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die Kirche nur bis 1939 Standesamt war, ab diesem Jahr die weltlichen Standesämter als Personenstandsbehörden fungieren und diese daher für Daten jünger als 1938 zuständig sind.

Um beispielsweise eine Geburtsurkunde der Großmutter zu Zwecken der Ahnenforschung zu bekommen, die am 25.06.1923 geboren ist, muss zuerst von der Antragssteller*in eine direkte Verwandtschaft nachgewiesen werden, üblicherweise mit der eigenen Geburtsurkunde und der des betreffenden Elternteils sowie mit einer Kopie des Reisepasses oder eines gültigen Lichtbildausweises. Da der Eintrag der 100-jährigen Schutzfrist unterliegt, bekommt die Pfarre vom Diözesanarchiv gegebenenfalls ein E-Mail, diesen Eintrag freigeben zu dürfen, wenn die erwähnten Unterlagen eingereicht werden. Das ist nicht immer kostenfrei. Die zweite Möglichkeit zur Freigabe noch der Schutzfrist unterliegender Daten, ist der Nachweis rechtlichen Interesses, was etwa im Falle von Verlassenschaftsgerichten relativ häufig vorkommt.

Eintrag freischalten?

Ein weiteres Problem: die Matriken von Oberösterreich wurden vom OÖLA (Oberösterreichischen Landesarchiv) digitalisiert, ab etwa des zweiten Drittels des 19. Jh.s aber nur die Duplikate. In den Originalmatriken stehen manchmal (bei weitem nicht regelmäßig!) Nachträge (z.B. Sterbedatum, Hochzeiten), was die eine oder andere Ahnenforscher*in zu den Originalmatriken führt. Durch einen geschickten Umgang mit den Duplikaten, kommt man aber auch ohne diesen Weg – häufiger als man denkt – zu brauchbaren Ergebnissen. Was hinzukommt ist, dass aus organisatorischen Gründen nicht jeden Monat die äußerst umfangreichen Matriken freigeschaltet werden können, sodass derzeit (2022) die Geburteneinträge aus 1921 noch nicht freigegeben sind. Die Kolleg*innen bemühen sich aber sehr, diese aufwendige Aufgabe rasch zu erledigen.

Dringend? Kopie?

Hier kommt eine weitere Eigenheit der oftmals bewundernswert eifrigen Ahnenforscher*innen hinzu. Ein Telefonat kann also so lauten: „Mein Name ist ### und ich brauche/suche dringend (denn es ist prinzipiell immer dringend) den Taufeintrag/Trauungseintrag/Sterbeeintrag meiner Großmutter/Großvater, aber die Matriken auf Matricula sind noch nicht freigeschaltet, obwohl sie nicht mehr der Schutzfrist unterliegen.“ Das ist verständlich, denn Lücken im Stammbaum wollen so rasch als möglich gefüllt werden. „Können Sie mir das bitte freischalten/eine Kopie zukommen lassen?“ Nein, leider nicht. Ganz einfach, weil das Diözesanarchiv Linz nichts mit der Freischaltung der Einträge zu tun hat und auch nicht die Originalmatriken von allen 3.016 Pfarren österreichweit (vgl. Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz, o.J.) im Archiv verwahrt werden. In der Diözese Linz gibt es beispielsweise allein 473 Pfarren und im Diözesanarchiv Linz arbeiten aktuell 3 Personen. Mithilfe der Pfarrsekretariate gelingt aber meist eine gute Lösung; oft reicht die Nachschau mit dem (häufigen) Ergebnis, dass es eben keine Nachträge (die, sollte es sie geben, datenschutzrechtlich zu beurteilen sind) gibt.

Einsichtsgenehmigung?

Früher, als es noch keine Online-Matriken gab, wurden manchmal Einsichtsgenehmigungen für die Originalbücher an Ahnenforscher*innen vergeben. Das ist mittlerweile aus konservatorischen und organisatorischen Gründen nicht mehr üblich. In Einzelfällen werden Einsichtsgenehmigungen für konkrete Einträge vergeben, diese betreffen aber eher Bestände des Pfarrarchivs, z.B. Eheakten. Ein häufiges Problem ist, dass keine Geburtsjahre und/oder Taufpfarren von gesuchten Personen bekannt sind. In diesem Fall kann auch das Diözesanarchiv nicht helfen, da auch diesem nur die Online-Matriken – oft zur Verwunderung der Anfragenden – zur Verfügung stehen.

Ahnenforschung – ein mühsames Geschäft

Ahnenforschung ist faszinierend und zeitintensiv zugleich. Das wird vielen Forscher*innen relativ rasch bewusst, sobald sie mit ihrer Arbeit begonnen haben. Man muss eine ordentliche Portion Geduld und Ausdauer mitbringen und braucht das Quäntchen Glück. Die Beratung im Diözesanarchiv ist bemüht, auch wenn sich die vielen Anfragen der Sache oft ähnlich sind, adäquat zu beraten und Hilfestellungen nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben; die Forschungen zu übernehmen, ist aus Zeitgründen jedoch nicht einmal im Ansatz möglich. Auch die Lesefähigkeit der Schrift müssen die Forscher*innen selbst mitbringen; ohne Kenntnisse in Kurrentschrift ist es ohnehin fast aussichtslos, sinnvoll und rasch voranzukommen. Auch hier gilt: Übung macht den Meister.
Die wichtigsten, freilich nicht ganz unkomplizierten Parameter bzw. Fragen, die gestellt werden müssen, sind kurzgefasst also: Ist Matricula schon bekannt? Ist das Problem der Schutzfristen relevant? Betrifft ein Eintrag die Zeit vor oder nach 1939, also eine „Altmatrik“ (ein standesamtliches Buch, das von der Kirche geführt wird) oder eine kirchliche Matrik? Ist das Pfarramt zuständig oder das Standesamt?

Autorin: Agnes


Wichtige (weiterführende) Links:
https://www.dioezese-linz.at/ahnenforschung zuletzt aufgerufen am 26.03.2022
https://www.landesarchiv-ooe.at/projekte/pfarrmatriken zuletzt aufgerufen am 26.03.2022


Quellen: