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[ABI] Kurrent lesen lernen (Übungen)
Beim Anblick mancher in Kurrentschrift verfasster Texte kommt der eine oder andere Lehrling ins Schwitzen, aber das muss nicht sein. Fang einfach beim Schwierigkeitsgrad „Leicht“ an und steigere Dich nach und nach!
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[ABI] Wichtige Begriffe aus dem Archivwesen
Akt/Akte:
Zusammenfassung sachlich zusammengehöriger oder verfahrensgleicher Dokumente, die bei Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeiten anfallen. Akten können in einem Aktenheft (Faszikel), einem Aktenbund (Volumen) oder einem Aktenpaket (Konvolut) zusammengefasst sein.
Aktenplan/Ablageplan:
Eine vorausschauend angelegte und gegliederte Regelung zur systematischen Ordnung und Schriftgutverwaltung (records management/Aktenführung) von Unterlagen aus der Registratur.
Akzession:
- Zugang von Registraturgut ins Archiv;
- Gesamtheit der zu einem bestimmten Zeitpunkt übernommenen archivwürdigen Unterlagen einer Provenienzstelle
Akzessionsjournal/Zugangsbuch/Inventarbuch:
Das Akzessionsjournal, Zugangsbuch oder schlicht Inventarbuch genannt, dient der genauen Dokumentation einer jeden Übernahme von Registratur- bzw. Archivgut, welche eindeutig mit einer Zugangsnummer gekennzeichnet wird.
Bei der konventionellen Erwerbung durch Ankauf bzw. Schenkung werden Akzessionsjournale in der Regel dadurch erzeugt, dass Rechnungskopien bzw. Schenkungsverträge in der Reihenfolge der Zugangsnummern dokumentiert werden.
Während in elektronischen Erwerbungssystemen alle im System festgehaltenen Kriterien recherchierbar sind, erlauben konventionelle Inventare nur eine Recherche nach der Zugangsnummer bzw. nach dem Datum der Eintragung. (Gantert S. 38, Frankenberger S. 212f)
Archiv, als Begriff:
Das Wort Archiv leitet sich vom alt.gr. archeíon (Amtsgebäude) ab bzw. lat. archivum („Aktenschrank“).
- Institution, die im Auftrag ihres Trägers Archivgut sammelt und verwahrt
- Gebäude bzw. Standort
- Summe eines historisch gewachsenen Bestandes (meist Unikate)
- Bewahrt das administrative und kulturelle Erbe
- auf Dauer eingerichteter Gedächtnisspeicher
- Bestand ordnet sich meist in einer Tektonik
- Zum Zweck der Rechtssicherheit, Forschung und Dokumentation
Archive haben drei Hauptaufgaben: Bewahren, Erschließen, Vermitteln
Archivalien (siehe auch Bestandskategorien)
Einzahl: die Archivalie (AT) oder das Archivale (DE)
Unspezifische Bezeichnung für Einzelstücke von Registratur-, Archiv- oder Sammlungsgut. Zu den herkömmlichen schriftlichen Archivaliengattungen (Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten und Pläne) gesellen sich audiovisuelle (Fotos, Filme, Tonträger) sowie digitale Medien (z.B. Webseiten). (Ullmann S. 76)
archivalisch:
Das Archivgut bzw. die Archivalien betreffend
Archivar, historisches Berufsbild:
Archivare verwahrten die ihnen anvertrauten Urkunden und Bücher, später auch Akten und hielten sie in Ordnung. Sie waren vielfach studierte Juristen und Verwaltungsbeamte bzw. Historiker.
(siehe auch Kodex ethischer Grundsätze für Archivarinnen und Archivare)
ArchivarInnen, Aufgaben:
- Übernehmen, Bewerten, Erfassen: auch Verbesserung des Bewertungs- und Skartierungsverfahrens
- Ordnen, Verzeichnen, Erschließen: Erstellung von Findmittel bzw. Bestandsübersichten, genormte Titelaufnahmen, Entwicklung neuer Klassifikationsschemen
- Bewahren, Bestandserhaltung: Bedarfsfeststellung und Maßnahmenumsetzung zum dauerhaften Erhalt von Archivgut, Behebung von Schäden verursacht durch inadäquate Lagerung, Brand, Feuchtigkeit, Schimmel- und Insektenbefall mit Unterstützung von RestauratorInnen und spezialisierten Firmen
- Sicherungs- und Ersatzverfilmung: Beauftragung von SpezialistInnen zur Herstellen einer Zweitüberlieferung z.B. auf Mikrofilm/Mikrofiche, durch Digitalisierung mithilfe reprografischer Verfahren (hochaufgelöst einscannen oder fotografieren) oder Herstellung von Faksimile
- Beratung und Recherche: ForscherInnenbetreuung, Wissenschaftliche Auswertung in Form von z.B. Publikationen
- Öffentlichkeitsarbeit: Darstellung gegenüber dem Archivträger und dessen Einrichtungen, Darstellung des Archivs in der Öffentlichkeit, Medienauftritte, Aktivitäten, Ausbau des Serviceangebotes, Zusammenarbeit mit z.B. Schulen, Universitäten und Museen, Gestaltung von Schauvitrinen, Ausstellungen, Symposien und Tagungen
archivarisch:
Den Archivar oder die Archivarin als Person betreffend
Archivarten:
- Staatsarchive, Behördenarchive
- Kommunalarchive
- Stadtarchive
- Herrschafts- und Familienarchive
- Kirchliche Archive
- Universitätsarchive
- Archive wissenschaftlicher Einrichtungen
- Wirtschaftsarchive, Firmenarchive
- Archive von Parteien, Vereinen und Körperschaften
- Archive für Literatur, Kunst und Wissenschaft
- Presse-, Rundfunk- und Filmarchive
- Privatarchive
ArchivbenützerInnen:
Benützer von Archivgut, welche nicht dem jeweiligen Archiv angehören, z.B. SchülerInnen, Studierende, KuratorInnen, ForscherInnen, WissenschaftlerInnen, Geschichts-, Kunst- und Kulturinteressierte.
Archivieren:
Sachgemäße Aufbewahrung und Nutzbarmachung von Archivgut durch Bewertung, Übernahme, Ordnung, Erfassung, Erschließung, Verwahrung und Bereitstellung.
archivisch:
Das Archiv als Institution betreffend.
Archivgesetz(e) und archivrelevante Gesetze in Österreich:
- Bundesarchivgesetz und jeweilige Landesarchivgesetze
- Denkmalschutzgesetz
- Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und Datenschutz-Grundverordnung der EU
- Urheberrechtsgesetz
Archivgut:
Im Archiv verwahrte Unterlagen (von öffentlichen Stellen, natürlichen oder juristischen Personen) mit Merkmalen der Archivwürdigkeit, Einmaligkeit, dem historischen Wert und der relevanten Provenienz; dazu zählt auch vom Archiv gesammeltes Dokumentationsmaterial. In der Regel entspricht die Menge 2-3% der abzugebenden Unterlagen einer Provenienzstelle.
Archivgut, eingeschränkte Nutzung (vgl. Österr. Bundesarchivgesetz § 9. (4)):
Die Nutzung von Archivgut ist einzuschränken oder zu versagen, wenn
- das Archivgut dadurch gefährdet wird,
- ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand verursacht wird,
- die Aufgaben des Archivs […] erschwert werden,
- eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des betreffenden Archivgutes oder eine testamentarische Verfügung oder Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes entgegenstehen,
- der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder Reproduktionen hinlänglich erreicht werden kann oder
- das Archivgut wegen gleichzeitiger anderweitiger Nutzung nicht verfügbar ist.
Archivregister:
Laut Bundesarchivgesetz ist das Österreichische Staatsarchiv (ÖStA) zur Führung eines öffentlich verfügbaren Archivregisters verpflichtet. Für die Richtigkeit und Aktualität der dort angegebenen Informationen ist jedes Archiv selbst verantwortlich.
Archivsperre (siehe Schutzfrist)
Archivwürdigkeit:
Ein wesentliches Kriterium bei der Auswahl von zukünftigem Archivgut. Archivwürdig sind Unterlagen, die einen bleibenden Wert haben für Rechtssicherheit, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung (historisch, künstlerisch, kulturgeschichtlich).
Bewertungsgrundlagen für die Archivwürdigkeit von Unterlagen sind u.a. die Überlieferungslage, Schließung von Dokumentationslücken, Entstehungszeit, Entstehungsart, Inhalt, federführende Bearbeitung (z.B. durch berühmte Persönlichkeiten) und Mitwirkung an wichtigen Vorgängen.
Ausfertigung:
Als Ausfertigung bezeichnet man die unterschriebene und eventuell mit Stempel oder Siegel gekennzeichnete Version der Reinschrift, welche an den Adressaten versandt wurde.
Autograph(en):
Eigenhändig verfasstes Schriftstück
Belegexemplar:
Exemplar einer Veröffentlichung, das dem Archiv von einem Benutzer gemäß der Benutzungsordnung (z.B. als Verwendungsnachweis, Recht auf Gegendarstellung) übermittelt wird.
Benützer/Benutzer:
Person, die Archivgut zu einem bestimmten Forschungsthema einsieht und auswertet.
Benutzungsordnung:
Regelt die Zuständigkeit, Funktion und Aufgaben des Archivs und beinhaltet Richtlinien zur Benutzung sowie Verhaltensregeln innerhalb der Archivräumlichkeiten.
Bestandserhaltung:
Gesamtkonzeption von Maßnahmen, die dem vorbeugenden Schutz und der Sicherung des Erhaltungszustandes des Archivgutes bzw. der Wiederinstandsetzung beschädigten Archivguts dienen. Dies beinhaltet den Schutz vor chemischen, biologischen und physikalischen Einwirkungen, fachgerechte Lagerbedingungen sowie die Sicherstellung der räumlichen Infrastruktur (abgedunkelter Raum, niedrige Temperatur, stabile Luftfeuchtigkeit). Gegebenenfalls sind Maßnahmen wie Restaurierarbeiten oder Digitalisierung durch reprografische Verfahren zu ergreifen.
Bestandskategorien
- Schriftdokumente: Urkunden, Akten, Amtsbücher/Geschäftsbücher/Kanzleibücher, Autographen, Manuskripte, Briefe, neu: elektronische Publikationen und Textdateien
- Audiovisuelle Dokumente: Filme, Videobänder, Schallplatten, Tonbänder, CDs, DVDs, neu: Audio- und Videodateien
- Bilddokumente: Gemälde, Originalgrafiken, Druckgrafiken, Karten, Fotografien, Plakate, Pläne, neu: Bilddateien und hochaufgelöste Scans
- Findmittel: Indexbücher/Indices, Register, Bestandskataloge
Bewertung
Überprüfung von archivwürdigen Unterlagen aus dem angebotenen Registraturgut oder andere Unterlagen für die Übernahme ins Archiv und der Skartierung von nicht-archivwürdigen Unterlagen.
Digitalisierung:
Beschreibt die Umwandlung analoger Formate in digitale und beinhaltet Arbeitsprozesse wie Einscannen und elektronisches Erschließen und Verzeichnen.
Denkmalschutzgesetz:
Regelt den Schutz von Denkmälern aufgrund ihrer historischen, künstlerischen oder sonstigen Bedeutung vor Zerstörung, Veränderung und widerrechtlichen Verbringung ins Ausland. Ausfuhrgenehmigungen können beim Bundesdenkmalamt bzw. für Archivalien beim Staatsarchiv beantragt werden.
Dokumentation:
Aufbereitung von thematisch zusammengehörigen Dokumenten, welche im Auftrag des Trägers gesammelt werden.
DMS – Dokumentenmanagementsysteme:
Computerunterstützte Systeme, die de Erfassung, Bearbeitung, Verwaltung und Speicherung von Dokumenten zuverlässig sicher stellen.
Druckschriften:
Jahresberichte, Annalen, Gesetzes- und Verordnungsblätter, Amtskalender, Telefonbücher
Dossierprinzip (siehe Ordnungsprinzipien)
ELAK – elektronischer Akt:
Der ELAK ist ein bundesweites System der elektronischen Aktenverarbeitung in Österreich und ist eine der bedeutendsten E-Government-Entwicklungen für Verwaltungsabläufe und die Kommunikation zwischen Behörden, Ämtern, den Dienststellen der Verwaltung und der Wirtschaft.
Vorteile: verkürzte Bearbeitungszeit, Abläufe können parallel und standardisiert durchgeführt werden, Recherchen werden direkt vom Arbeitsplatz aus gemacht, der Arbeitsprozess ist transparent
EBLIDA – European Bureau of Library, Information and Documentation Associations
Erschließung:
Ordnung, Verzeichnung und Auffindbarmachung von Unterlagen unter Anwendung bestimmter Richtlinien (z.B. ISAD(G)).
Expedition (abk. ex./exp./exped./expedit.)
Mit Expedition werden in der Aktenkunde Arbeitsgänge bezeichnet, die mit der Ausfertigung und dem Abgang von Schriftstücken verbunden sind. (Ullmann S. 92)
Faksimile:
Das Wort Faksimile leitet sich aus dem lat. fac simile („mache es ähnlich“) ab und ist eine originalgetreue Reproduktion eines Dokuments mithilfe reprografischer Verfahren (Scannen, Fotografieren, Plotten, Drucken).
Findmittel/Findbuch/Findbehelf:
Verzeichnisse und Bestandsübersichten für das Verständnis, die Nutzung und Auswertung von Archivgut, z.B. Indices (Einzahl: Index), Register, Nachschlagewerke, Bestandslisten, Datenbanken.
Findbücher bilden die Grundlage für die Benutzung von Archivgut durch die interessierte Öffentlichkeit. Sie enthalten neben einer Einleitung und Registern die klassifizierten Archivalientitel, um den Benutzer an die von ihm gesuchten Dokumente heranzuführen. Amtsbücher, Kirchenbücher und Matrikelbücher zählen hingegen zu den archivalischen Quellen. (Ullmann S. 72)
Foliierung
Blattzählung zur Umfangsbestimmung eines Aktes.
ICA – International Council of Archives (Internationaler Archivrat)
ISAD(G) – International Standard of Archival Description (General):
Leitfaden für die methodische Erschließung von Unterlagen in ihrem Provenienzzusammenhang. Ist unabhängig vom Medium universell anwendbar und bildet eine Tektonik von oben nach unten. Folgende Angaben sind verpflichtend anzugeben: Signatur, Titel, Provenienzstelle, Laufzeit, Umfang und Verzeichnungsstufe.
Kodex ethischer Grundsätze für Archivarinnen und Archivare:
Wurde 1996 anlässlich des Internationalen Archivkongresses in Peking beschlossen.
Konzept:
Meist handschriftlicher Erstentwurf eines Schriftstückes mit Gesprächs- und Protokollnotizen. In weiterer Folge wird eine Reinschrift erstellt.
Laufmeter/laufender Meter:
Ein laufender Meter (lfm) ist die nicht normierte Maßeinheit für den räumlichen Umfang von Archivgut. Je nach Lagerungsart existieren verschiedene Berechnungsgrundlagen:
= 1 Stapel Akten in Höhe von 1m
= 3 Stapel Akten in Höhe von 0,33m bei liegender Aufbewahrung
= 1m Regalboard bei stehender Aufbewahrung der Akten. (Ullmann S. 36)
Matrikel/Matrikelblätter/Matrikelbücher:
Sind amtliche bzw. von öffentlichen Stellen erstellte Personenverzeichnisse. Im österreichischen Hochschulwesen werden historische Matrikel auch „Nationale“ genannt (= Einschreibedokumente der Studierenden).
Metadaten:
Metadaten sind „Daten über Daten“ und dienen zur Identifikation von meist elektronischen Dokumenten. Sie beinhalten u.a. Informationen über Herkunft, Entstehungszusammenhang, beteiligte Personen und Aktualität.
Nachlass:
Hinterlassenschaft einer natürlichen Person, die aus deren privater, gesellschaftlicher, künstlerisch-literarischer und dienstlicher Tätigkeit hervorgegangen ist und die ein Archiv gemäß seinem Zweck als Schenkung, Ankauf oder Dauerleihgabe übernimmt. Z.B.: Briefe, Tagebücher, wissenschaftliche und schriftstellerische Manuskripte, Lebensdokumente, Sammlungen (Fotos, Kunstwerke, Architekturpläne, Karten, etc.).
ÖGDI – Österreichische Gesellschaft für Dokumentation und Information
Ordnung von Schriftstücken:
Schriftstücke innerhalb eines Aktes können hintereinander (buchmäßig) oder voreinander (kaufmännisch) gereiht sein. (Ullmann, S. 74)
Ordnungsprinzipien:
- Provenienzprinzip (=Herkunftsprinzip): Bestand wird übernommen, ohne ihn zu verändern. Die Ordnung spiegelt den Entstehungs- und Wirkungszusammenhang wider.
- Registraturprinzip: Leitet sich vom Provenienzprinzip ab. Sofern diese sinnvoll erscheint, wird die ursprüngliche Ordnung beibehalten.
- Pertinenzprinzip (von lat. pertinere = betreffen): Archivgut wird thematisch nach Sachgruppen geordnet, ohne Rücksicht auf die Provenienzstelle zu nehmen. Rückschlüsse über den ursprünglichen Entstehungszusammenhang gehen hierbei jedoch unwiderruflich verloren.
- Dossierprinzip: Mischform zwischen Provenienz- und Pertinenzprinzip. Der Bestand bleibt erhalten und wird in sich in Sachgruppen geordnet.
Paginierung
Paginierung ist die Nummerierung aller Seiten einer Akte. Im Gegensatz zur Foliierung (Blattzählung) findet sie im Archivwesen jedoch nur in Ausnahmefällen Anwendung. So genannte Paginierstempel erleichtern die monotone, aber notwendige Tätigkeit zur Formierung von lose verwahrten Unterlagen. Das Quadrangel bezeichnet eine Sonderform der Paginierung in der Registratur und leitet sich aus der meist quadratischen Einrahmung der Seitenzahl ab. (Ullmann S. 92)
Pertinenzprinzip (siehe Ordnungsprinzipien)
Provenienzprinzip (siehe Ordnungsprinzipien)
Provenienzstelle:
Organisationseinheit, Dienststelle oder Person, die dem Archiv Unterlagen anzubieten hat oder Unterlagen abgibt; Erzeuger von Unterlagen.
Raumklima:
wird mit einem Thermohygrometer gemessen, Schwankungen in Temperatur und Luftfeuchtigkeit gering halten, zur Regulierung Luftbe- bzw. entfeuchter verwenden.
- Papier, Pergament 16-20°C und 40-60% relative Luftfeuchtigkeit
- Fotografien 16-20°C und 30-35% relative Luftfeuchtigkeit
- Dias, Ektachrome, Negative 13°C und 25-30% relative Luftfeuchtigkeit
- Schallplatten, Tonbänder 25°C und unter 60% relative Luftfeuchtigkeit
Reinschrift:
Auf Grundlage des Konzeptes erstellte der Kanzleischreiber eine Reinschrift, welche in späterer Folge unterzeichnet und eventuell mit einem Siegel versehen wurde. Das fertige Dokument, welches an den Adressaten entsendet wurde, nennt man Ausfertigung.
Registratur/Ablage:
- Hilfsabteilung einer Verwaltungsdienststelle, die die für den laufenden Betrieb noch benötigten Unterlagen geordnet verwaltet und bei Bedarf zur Verfügung stellt
- Schriftgutbestand (Registraturgut)
Registraturprinzip (siehe Ordnungsprinzipien)
Reprografische Verfahren
Sind Verfahren der lichttechnischen Wiedergabe in bleibender Form, dazu gehören beispielsweise das Scannen, Kopieren und Ausdrucken.
Retrokonversion:
Erfassung und Umwandlung von hand- oder maschinschriftlichen Findmitteln in digitale Formen, meist Datenbanken.
Schutzverfilmung/Sicherungsverfilmung:
Methode zur Herstellung von Reproduktionen zum Schutz von besonders empfindlichem Material, wo nach der Digitalisierung/Verfilmung nur noch die Ersatzmedien (Mikrofilm, Mikrofiche, Digitalisat) für die Benutzung zu Verfügung stehen.
Schutzfrist (auch Archivsperre oder Sperrfrist):
Archivgesetzlich bestimmte Frist (lt. Bundesarchivgesetz 30 Jahre nach der letzten Bearbeitung), innerhalb welcher Archivgut für die allgemeine Benützung gesperrt und somit nicht zur Benutzung verfügbar ist.
Siegel/Siegelkunde/Sphragistik:
Neben Erkennungszeichen und Verschlussmittel hauptsächlich wichtigste Beglaubigungsform für schriftliche Rechtshandlungen. Mit Vorkommen, Form und Bedeutung befasst sich die Siegelkunde (Sphragistik).
Signatur:
Eine Signatur dient der eindeutigen Kennzeichnung von einzelnen Einheiten von Archivgut und besteht meist aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Mit Hilfe der Signatur kann die einzelne Einheit mit Findmitteln verknüpft werden. Archivische Signaturen geben die Reihenfolge der Lagerung im Magazin an
Skartierung:
Unter Skartierung wird vor allem im österreichischen Archivwesen die datenschutzgerechte Vernichtung nicht archivwürdig bewerteter Unterlagen verstanden. In Deutschland hat sich der Begriff Kassation etabliert, während die Synonyme Aussonderung, Ausscheidung oder Makulierung nur noch gelegentlich Verwendung finden. (Ullmann S. 86)
Sperrfrist (siehe Schutzfrist)
Thermohygrometer
Ein Thermohygrometer, auch Klimamesser genannt, vereint Thermometer und Hygrometer. Mit diesem Gerät wird sowohl die Raumtemperatur als auch die relative Luftfeuchtigkeit gemessen und abgelesen. Das Thermohygrometer ist notwendig, um die Einhaltung optimaler Lagerbedingungen für Archivgut kontrollieren zu können. (Ullmann S. 36)
Tektonik:
Ordnung des Gesamtbestandes eines Archives durch Gliederung und Reihung in Gruppen oder Archivabteilungen.
BESTAND – (Teilbestand) – SERIE – AKT – SCHRIFTSTÜCK
Beispiel: Verwaltungsakten der ehemaligen k. k. Kunstgewerbeschule Wien – Jahr 1938 – Bewerbungen zum Hilfslehrer – einzelnes Bewerbungsschreiben
Thesaurus:
Alphabetisch und systematisch geordnetes Verzeichnis von Wörtern und eines bestimmten Anwendungsbereiches.
Unterlagen (siehe Bestandskategorien)
Urheberrecht:
- Regelt die Urheber- und Werknutzungsrechte an einem Werk der Literatur, Tonkunst, bildenden Kunst. Die Geltungsdauer der Werknutzungsrechte ist mit 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers festgesetzt.
- Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch (ohne Zustimmung des Urhebers) auf Papier oder einem ähnlichen Träger ist gestattet
- Archive dürfen eine Sicherungskopie ihrer Werke erstellen, diese aber nicht zur selben Zeit wie das Original verleihen/ausstellen.
- Archivierungskopie von veröffentlichten, aber nicht erschienenen oder vergriffenen Werken
- Vervielfältigung auf digitale Träger ist erlaubt, wenn damit kein un/mittelbarer wirtschaftlicher oder kommerzieller Zweck verfolgt wird.
- Vervielfältigung ganzer Bücher ist nur mit Zustimmung des Urhebers möglich, außer es wird abgeschrieben/abgetippt, ist vergriffen oder noch nicht erschienen.
- Vervielfältigung für Dritte:
- Einzelstücke, unentgeltlich, zum eigenen Gebrauch
- Einzelstücke, entgeltlich, mit Hilfe reprografischer Verfahren
- Für Objekte, Hinweis auf Rechte des Archivs, Verwendungsgebühr
Urkunde(n):
Unter Beachtung bestimmter Formen der Textgestaltung und Beglaubigung mit Siegel angefertigte Schriftstücke über Rechtshandlungen oder rechtliche Tatbestände.
VÖA – Verband der österreichischen Archivarinnen und Archivare
Wappen/Wappenkunde/Heraldik:
Bezeichnet die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen (= Abzeichen in Form eines Schildes für eine Person oder Gemeinschaft/Land).
Verwendete bzw. weiterführende Literatur und Websites:
Beck, F. (2012). Die archivalischen Quellen : Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften (5., erw. und aktualisierte Aufl.).
Frankenberger, R. (2004). Die moderne Bibliothek : Ein Kompendium der Bibliotheksverwaltung.
Franz, E., Lux, T., & Wissenschaftliche Buchgesellschaft VerlegerIn. (2018). Einführung in die Archivkunde (9., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl.).
Gantert, K., & Hacker, R. (2008). Bibliothekarisches Grundwissen (8., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. ed.).
Menne-Haritz, A. (2000). Schlüsselbegriffe der Archivterminologie : Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft (3., durchgesehene Aufl.).
Reimann, Bockhorst, Höötmann, Reimann, Norbert, Bockhorst, Wolfgang, & Höötmann, Hans-Jürgen. (2014). Praktische Archivkunde : Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv (3., aktualisierte Aufl.).
Ullmann, D. (2008). Ullmanns Archiv-Quiz : 150 Fragen & Antworten rund um das Archivwesen ([Quizreihe]).
http://www.archivschule.de/uploads/Forschung/ArchivwissenschaftlicheTerminologie/Terminologie.htmlhttps://www.archivportal-d.de/info/glossarhttps://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/Glossar.xhtmlhttps://www.ub.uni-frankfurt.de/archive/glossar.htmlhttp://www.lwg.uni-hannover.de/w/images/8/89/Glossar_Archiv.pdf
#Irgendwas mit Medien: Was bedeutet Creative Commons (CC)?
In unserer neuen Rubrik #Irgendwas mit Medien erklären wir Euch Dinge aus dem Bereich der Medien. Häufig erklären wir Begriffe, die so mancher vielleicht bereits kennt, jedoch nicht genau weiß, worum es da genau geht oder wir gehen auf Fragen ein. Ein Zusammenhang zu unserem Beruf muss nicht immer bestehen, aber vieles fällt in den Bereich good to know.
Im heutigen Beitrag gehen wir auf das Thema Creative Commons ein.
Rund um den Begriff Creative Commons gibt es viele Missverständnisse oder Fehlinterpretationen bzw. glauben manche Menschen, dass sobald etwas im Internet publiziert wurde, sämtliche Urheberschaft ihre Gültigkeit verliert und es zum Allgemeingut wird. Außerdem gilt, nicht jedes mit „CC“ gekennzeichnete Werk, darf zum Beispiel überall verwendet oder gar bearbeitet und weiterverkauft werden. Es bedarf zahlreicher Spielregeln, weshalb es eine Vielzahl an verschiedenen Lizenzen bei Creative Commons gibt. Um dem Wirrwarr ein wenig entgegen zu wirken, habe ich versucht, auf möglichst einfache Art und Weise die Lizenzen und die damit verbundenen Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen zu erklären.
Die Creative Commons Initiative wurde im Jahr 2001 unter der Leitung von Lawrence Lessig (Professor an der Harvard University) in den USA gegründet. Der Zweck dieser Lizenzen ist, vereinfacht gesagt, dass sofern der/die Autor/in eines Werkes es wünscht, es für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird. So hätten auch Menschen mit wenig oder gar keinem Einkommen die Möglichkeit, auf Texte, Grafiken, Musik oder ähnliches zuzugreifen, ohne mit hohen Gebühren rechnen zu müssen.
Welche Lizenzen gibt es?
Wie bereits oben erwähnt, wird fälschlicherweise oft mit dem Namen „Creative Commons“ die freie Verfügung über ein Werk in Verbindung gebracht. Dies stimmt natürlich nicht, denn der/die Urheber/in bleibt auch dieser für immer. Die Lizenzarten werden laufend angepasst und die Änderungen veröffentlicht. Durch einheitliche Symbole soll außerdem gewährleistet werden, dass es zu keinen Fehlintepretationen bei den Nutzungsrechten kommt.
„Welches ist die richtige CC-Lizenz für mich?“ (Grafik von Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz für wb-web unter CC BY SA 3.0)
Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
Im deutschsprachigen Raum wird diese Lizenz „Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)“ genannt. Das dazupassende Symbol besteht erstens aus dem Creative Commons-Logo und zweitens aus einer Figur in einem Kreis. Das damit lizenziertes Werk darf unter folgenden Bedingungen geteilt und bearbeitet werden (auch kommerziell):
Namensnennung des Autors bzw. der Autorin: es müssen eindeutige Angaben zur Urheberschaft gemacht, ein Link zur Lizenz angegeben werden, sowie ob an dem Werk Änderungen vorgenommen wurden. Die Angaben müssen so gemacht werden, dass dadurch nicht der Eindruck geweckt werde, dass das vorliegende Werk ausschließlich oder exklusiv für diese Zwecke geschaffen wurde.
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Auf Deutsch trägt die Lizenz den Namen „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)„. Die Eigenschaften sind prinzipiell ident mit der Lizenz CC BY 4.0, allerdings mit dem Zusatz, dass es hier zwingend erforderlich ist, zum Beispiel nach dem eine Grafik bearbeitet wurde, das dadurch neu entstandene Werk mit den selben Lizenzbedingungen zu publizieren. Die Lizenz ist erkennbar am CC-Logo, einer Figur in einem Kreis und einem Pfeil, welcher einen Kreis formt.
Attribution-NoDerivatives 4.0 International (CC BY-ND 4.0)
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Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)
Bei Werken, welche mit der „Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)„-Lizenz versehen sind, ist es möglich, dieses unter Nennung des Urhebers für nicht kommerzielle Zwecke zu teilen und zu bearbeiten, jedoch muss es mit der ursprüngliche, also der selben Lizenz, publiziert werden. Die Lizenz ist an dem CC-Logo, einer Figur in einem Kreis, einem, in einem Kreis befindlichen, durchgestrichenen Währungssymbol und einem Pfeil, welcher einen Kreis formt erkennbar.
Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0)
Mit der Lizenz „Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0)“ darf das Werk unter Nennung des Urhebers für nicht kommerzielle Zwecke geteilt, jedoch nicht bearbeitet werden. Die Lizenz erkennt man an dem CC-Logo, dem, in einem Kreis befindlichen, durchgestrichenen Währungssymbol und einem „=“-Symbol in einem Kreis.
CC0 / Public Domain – No Rights Reserved
Der Urheber bzw. die Urheberin verzichtet auf jegliche rechtliche Ansprüche und muss somit auch nicht als Urheber/in gekennzeichnet werden. Ein typisches Beispiel für CC0-Content wären Open-Source-Projekte. Diese Lizenz ist an der Ziffer 0 und dem Schriftzug Public Domain erkennbar.
Lizenz-Baukasten
Die Creative Commons-Organisation bietet für alle Urheberinnen und Urhebern einen „Baukasten“ im Internet an. Der Aufbau ist sehr simpel und müssen lediglich ein paar Fragen mit Ja bzw. Nein beantwortet werden. Die passende Lizenz wird anschließend angezeigt und ein HTML-Code für die Implementierung eines Buttons auf einer Webseite generiert.
Weitere Informationen:
Creative Commons
Lizenzen im Überblick (creativecommons.org)
Welche Lizenz ist die Richtige? („Baukasten“)
[ABI] Crashkurs Bibliothek (inkl. Wichtige Begriffe aus dem Bibliotheksjargon)
Im Nachstehenden Text erhältst Du einen Crashkurs zum Thema Bibliothekswesen. Bitte beachte, dass er nur einen groben Überblick über die Thematik gibt und nicht Spezialisierungen diverser Institutionen enthält. Außerdem findest Du am Ende eine Übersicht der wichtigsten Begriffe rund um das Thema Bibliothek.
Das Skriptum wird laufend erweitert, also bitte beachte die Angabe der Version.