[ABI] Kriterien zu: kaufen oder nicht kaufen?

Mittlerweile wissen wir, dass Institutionen wie Archive, Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen oder Museen, nie alles sammeln können. Daher hat jede einzelne von ihnen, auch abhängig von dem jeweiligen Träger, den eigenen Aufgaben (Zweck) und der zu bedienenden Zielgruppe, einen sogenannten Sammlungsschwerpunkt. Im besten Fall ist klar definiert, was gesammelt wird und in welcher Form. Generell sind natürlich Platz und Budget ausschlaggebend.

Exkurs:
– Beispiele für Träger von ABID-Institutionen: Staat/Bund, Land, Gemeinde, Stadt, Universität, Unternehmen, Verein
– Beispiele für eigene Aufgaben (Zweck): Unterhaltung und/oder Bildung der Bevölkerung, Erhalt von kulturellem Erbe, Dokumentation über die Verwaltung von [Träger], Dokumentation von tagesaktuellen Nachrichten von und über [Träger]
– Beispiele für Zielgruppen: Bevölkerung, Schüler*innen und/oder Studierende von [Träger], [Träger]-Interessierte, Mitarbeiter*innen von [Träger]

Der Ankauf als eine der fünf Erwerbungsarten, spielt je nach Art der Institution, eine mehr oder weniger relevante Rolle, aber zumindest ist er immer mit einer vorangegangenen Entscheidung verbunden: kaufen oder nicht kaufen? In weiterer Folge gilt es diese Entscheidung auch begründen zu können. Ankäufe geschehen, um die vorhandenen Bestände zu vervollständigen oder zu ergänzen bzw. auch Zeitgemäßes zu sammeln und zu dokumentieren. Hierbei ist die Relevanz für die Institution ausschlaggebend.

Am Besten lässt sich die Theorie an dieser Stelle mit der Praxis verbinden, daher folgen nun fiktive Beispiele:

Fiktives Beispiel (Unternehmensarchiv): Ein Unternehmen, das seit 80 Jahren existiert, hat erst kürzlich ein internes Firmenarchiv gegründet. Eine Privatperson hat seit der Jugendzeit rund 50 Werbeplakate von dem Unternehmen gesammelt und möchte diese aus Platzmangel dem Unternehmen um EUR 20.000.- verkaufen. In der Sammlung befinden sich u.a. auch sehr frühe Plakate, von denen das Unternehmen nur wenige besitzt. Aus späterer Zeit würden sich jedoch zahlreiche Mehrfachexemplare wiederfinden. Die Privatperson möchte die Sammlung nur als Ganzes verkaufen und keine Einzelstücke. Für das Unternehmen ist es das erste Mal, dass ihm so etwas angeboten wird.
Warum kaufen oder warum nicht kaufen?

Fiktives Beispiel (Stadtbibliothek/Bücherei): Die Bücher der Harry Potter-Saga sind in der Stadtbibliothek äußerst beliebt und vielfach entlehnt. Es gibt auch die entsprechenden Filme auf DVD, wo aber schon wieder vier Stück kaputt scheinen und sich nicht mehr abspielen lassen. Die letzten drei Jahre sind die Entlehnungen von DVDs sehr stark zurückgegangen. Das Bibliothekspersonal vermutet, dass das an den immer beliebter werdenden Streaming-Diensten liegt.
Warum kaufen oder warum nicht kaufen?

Fiktives Beispiel (Dokumentationszentrum): Ein kleines Dokumentationszentrum sammelt Gedichte aus dem deutschsprachigen Raum. In der aktuellen Ankaufsliste finden sich zwei Gedichtbände, wovon mit dem vorhandenen Budget und Regalplatz nur eines angekauft werden kann. Das eine Buch stammt von einem sehr bekannten Autor, wo es bereits andere Gedichtbände im Bestand gibt, das andere von einer noch unbekannten Schriftstellerin, wo Gerüchte aus dem Verlagswesen besagen, sie sei eine vielversprechende Newcomerin.
Welches Buch soll gekauft werden und warum?

Fiktives Beispiel (Museum): Das Museum sammelt hauptsächlich Spielsachen, darunter z.B. Brett- und Kartenspiele, Sammelkarten und Holzspielzeug. In einem Kunst-Auktionshaus wird aktuell ein Spielzeugauto aus Holz aus den 1960er Jahren um EUR 1.500.- angeboten. Eine Museumsmitarbeiterin stellt mit Hilfe der hauseigenen Datenbank fest, dass bereits viele, ähnliche Spielzeugautos im Bestand sind, aber nicht aus dieser Zeit.
Warum kaufen oder warum nicht kaufen?

Zusammenfassung:
Sammlungsschwerpunkt = Träger + Zweck + Zielgruppe
Ankauf = Sammlungsschwerpunkt + Platz + Budget

Der Grund für einen Ankauf ist abhängig von der Relevanz für die Institution, z.B. Bestände vervollständigen, ergänzen, anreichern.

[ABI] Ahnenforschung – schon einmal gehört?

Ahnenforscher*innen? Familienforscher*innen? Genealog*innen?

Familienforschung liegt voll im Trend. Immer mehr Menschen begeben sich auf die Suche nach ihren Vorfahren und somit ihren Wurzeln. Eine wichtige Quelle sind die sogenannten Matriken, das sind Kirchenbücher, in denen Taufen/Geburten, Trauungen und Sterbefälle eingetragen sind. Geführt wurden und werden sie von den Pfarren, die üblicherweise (so in Oberösterreich) diese Bücher verwahren. Der Umgang damit ist nicht immer einfach, weshalb die Forscher*innen häufig an das Diözesanarchiv als Kompetenzstelle weitergeleitet werden. Also trudeln täglich Anfragen in den elektronischen Postkasten, in die tatsächlichen Briefkästen (auch diese gibt es noch und tatsächlich werden noch immer handgeschriebene Briefe verschickt) und manche greifen auch zum Telefonhörer. Letztere gehören zu jenen Leuten, die dem Erstbesten, den sie erreichen, nicht selten ihre gesamte und oft bewegende Familiengeschichte erzählen, meist ohne auch nur einmal Luft zu holen und jemanden zu Wort kommen zu lassen. Also heißt es einige Minuten stillsitzen, um dann mit den Basics zu beginnen.

Kennen Sie Matricula?

Vor einigen Jahren wurde begonnen, die Matriken aus den Ländern Österreich, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Italien, Luxemburg und Serbien und Slowenien (von den jeweiligen Ländern) zu digitalisieren. Diese Aufzeichnungen unterliegen den nationalen gesetzlichen Beschränkungen wie dem Personenstandsgesetz 2013 in Österreich sowie dem Datenschutzgesetz (vgl. ICARUS, o.J.).

Personenstandsgesetz? / Standesamt ?

Das Personenstandsgesetz ist ein staatliches Gesetz und besagt lt. RIS 2013 folgende Schutzfristen:

Geburten- bzw. Taufbücher unterliegen einer Schutzfrist von 100 Jahren ab der Geburt, Trauungseinträge sind 75 Jahre gesperrt und Sterbeeinträge 30 Jahre. Auf Matricula kann anhand dieser Einträge, also anhand von Daten, in der jeweiligen Pfarre gesucht werden. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die Kirche nur bis 1939 Standesamt war, ab diesem Jahr die weltlichen Standesämter als Personenstandsbehörden fungieren und diese daher für Daten jünger als 1938 zuständig sind.

Um beispielsweise eine Geburtsurkunde der Großmutter zu Zwecken der Ahnenforschung zu bekommen, die am 25.06.1923 geboren ist, muss zuerst von der Antragssteller*in eine direkte Verwandtschaft nachgewiesen werden, üblicherweise mit der eigenen Geburtsurkunde und der des betreffenden Elternteils sowie mit einer Kopie des Reisepasses oder eines gültigen Lichtbildausweises. Da der Eintrag der 100-jährigen Schutzfrist unterliegt, bekommt die Pfarre vom Diözesanarchiv gegebenenfalls ein E-Mail, diesen Eintrag freigeben zu dürfen, wenn die erwähnten Unterlagen eingereicht werden. Das ist nicht immer kostenfrei. Die zweite Möglichkeit zur Freigabe noch der Schutzfrist unterliegender Daten, ist der Nachweis rechtlichen Interesses, was etwa im Falle von Verlassenschaftsgerichten relativ häufig vorkommt.

Eintrag freischalten?

Ein weiteres Problem: die Matriken von Oberösterreich wurden vom OÖLA (Oberösterreichischen Landesarchiv) digitalisiert, ab etwa des zweiten Drittels des 19. Jh.s aber nur die Duplikate. In den Originalmatriken stehen manchmal (bei weitem nicht regelmäßig!) Nachträge (z.B. Sterbedatum, Hochzeiten), was die eine oder andere Ahnenforscher*in zu den Originalmatriken führt. Durch einen geschickten Umgang mit den Duplikaten, kommt man aber auch ohne diesen Weg – häufiger als man denkt – zu brauchbaren Ergebnissen. Was hinzukommt ist, dass aus organisatorischen Gründen nicht jeden Monat die äußerst umfangreichen Matriken freigeschaltet werden können, sodass derzeit (2022) die Geburteneinträge aus 1921 noch nicht freigegeben sind. Die Kolleg*innen bemühen sich aber sehr, diese aufwendige Aufgabe rasch zu erledigen.

Dringend? Kopie?

Hier kommt eine weitere Eigenheit der oftmals bewundernswert eifrigen Ahnenforscher*innen hinzu. Ein Telefonat kann also so lauten: „Mein Name ist ### und ich brauche/suche dringend (denn es ist prinzipiell immer dringend) den Taufeintrag/Trauungseintrag/Sterbeeintrag meiner Großmutter/Großvater, aber die Matriken auf Matricula sind noch nicht freigeschaltet, obwohl sie nicht mehr der Schutzfrist unterliegen.“ Das ist verständlich, denn Lücken im Stammbaum wollen so rasch als möglich gefüllt werden. „Können Sie mir das bitte freischalten/eine Kopie zukommen lassen?“ Nein, leider nicht. Ganz einfach, weil das Diözesanarchiv Linz nichts mit der Freischaltung der Einträge zu tun hat und auch nicht die Originalmatriken von allen 3.016 Pfarren österreichweit (vgl. Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz, o.J.) im Archiv verwahrt werden. In der Diözese Linz gibt es beispielsweise allein 473 Pfarren und im Diözesanarchiv Linz arbeiten aktuell 3 Personen. Mithilfe der Pfarrsekretariate gelingt aber meist eine gute Lösung; oft reicht die Nachschau mit dem (häufigen) Ergebnis, dass es eben keine Nachträge (die, sollte es sie geben, datenschutzrechtlich zu beurteilen sind) gibt.

Einsichtsgenehmigung?

Früher, als es noch keine Online-Matriken gab, wurden manchmal Einsichtsgenehmigungen für die Originalbücher an Ahnenforscher*innen vergeben. Das ist mittlerweile aus konservatorischen und organisatorischen Gründen nicht mehr üblich. In Einzelfällen werden Einsichtsgenehmigungen für konkrete Einträge vergeben, diese betreffen aber eher Bestände des Pfarrarchivs, z.B. Eheakten. Ein häufiges Problem ist, dass keine Geburtsjahre und/oder Taufpfarren von gesuchten Personen bekannt sind. In diesem Fall kann auch das Diözesanarchiv nicht helfen, da auch diesem nur die Online-Matriken – oft zur Verwunderung der Anfragenden – zur Verfügung stehen.

Ahnenforschung – ein mühsames Geschäft

Ahnenforschung ist faszinierend und zeitintensiv zugleich. Das wird vielen Forscher*innen relativ rasch bewusst, sobald sie mit ihrer Arbeit begonnen haben. Man muss eine ordentliche Portion Geduld und Ausdauer mitbringen und braucht das Quäntchen Glück. Die Beratung im Diözesanarchiv ist bemüht, auch wenn sich die vielen Anfragen der Sache oft ähnlich sind, adäquat zu beraten und Hilfestellungen nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben; die Forschungen zu übernehmen, ist aus Zeitgründen jedoch nicht einmal im Ansatz möglich. Auch die Lesefähigkeit der Schrift müssen die Forscher*innen selbst mitbringen; ohne Kenntnisse in Kurrentschrift ist es ohnehin fast aussichtslos, sinnvoll und rasch voranzukommen. Auch hier gilt: Übung macht den Meister.
Die wichtigsten, freilich nicht ganz unkomplizierten Parameter bzw. Fragen, die gestellt werden müssen, sind kurzgefasst also: Ist Matricula schon bekannt? Ist das Problem der Schutzfristen relevant? Betrifft ein Eintrag die Zeit vor oder nach 1939, also eine „Altmatrik“ (ein standesamtliches Buch, das von der Kirche geführt wird) oder eine kirchliche Matrik? Ist das Pfarramt zuständig oder das Standesamt?

Autorin: Agnes


Wichtige (weiterführende) Links:
https://www.dioezese-linz.at/ahnenforschung zuletzt aufgerufen am 26.03.2022
https://www.landesarchiv-ooe.at/projekte/pfarrmatriken zuletzt aufgerufen am 26.03.2022


Quellen:

[ABI] Warum Kennzahlen?

Statistische Erhebungen in Form von Kennzahlen dienen dem Vergleich zu Vorjahren im eigenen Betrieb, wie auch dem generellen Vergleich mit anderen Betrieben. Dabei handelt es sich um Informationen, die in Zahlen ausgedrückt werden können. Rubriken von Kennzahlen orientieren sich einerseits am Unternehmen selbst (z.B. Unternehmensgröße, Personalstand) und andererseits an dem angebotenen Produkt oder der Dienstleistung (z.B. Umsatz, Gewinn). Sie unterstützen bei Entscheidungen, dem Steuern und Kontrollieren von Maßnahmen (z.B. im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit) wie auch dem Erkennen von Trends (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon: Kennzahlen).

Mathematisch betrachtet handelt es sich um „Absolutzahlen wie Einzelzahlen (z.B. Absatz Produkt X), Summen (z.B. Gesamtumsatz), Differenzen (z.B. Gewinn) und  Mittelwerte (z.B. durchschnittlicher Tagesumsatz)“ (Gabler Wirtschaftslexikon: Kennzahlen).  

Kennzahlen für Archive und Bibliotheken:

Mit Hilfe von Kennzahlen lassen sich die erbrachten Leistungen eines Archivs oder einer Bibliothek messen und dokumentieren. Diese statistischen Aufzeichnungen können die Basis bilden für das Augmentieren und Begründen mit den jeweiligen Trägern, z.B. wenn mehr Budget oder mehr Personal benötigt wird, um die eigene Leistung aufrecht zu erhalten bzw. zu verbessern. Zudem können so (Sammlungs-)Schwerpunkte erkannt, definiert und ausgebaut werden, und Nutzungstrends festgestellt werden, um dahingehende Maßnahmen zu planen (vgl. Büchereiverband Österreichs, o.J.).

Fiktive Annahme als Beispiel: Aufgrund von COVID-bedingten Maßnahmen der Regierung in den letzten beiden Jahren, wie etwa Lockdowns und die teilweise Schließung von Bibliotheken und Archiven für die Öffentlichkeit, konnten geringere Nutzungszahlen vor Ort und eine Steigerung des Bedarfs an Online-Angeboten festgestellt werden. Um das Online-Angebot für das kommende Jahr auszubauen, z.B. mit Hilfe eines Updates der Website, Umstiegs der Bestandsverwaltungs-Software oder eines vermehrten Ankaufs elektronischer Medien, wird für das kommende Jahr hierfür mehr Budget benötigt.

Fiktive Annahme als Beispiel: Die Trägerinstitution fokussiert sich vermehrt auf digitale (Dienst-)Leistungen. Um dem gerecht zu werden, wird Budget z.B. für die Digitalisierung von analogen Beständen benötigt. Darunter fallen u.a. Geldmittel für die Anschaffung von geeigneten Scann-Geräten, Budget für die Einrichtung oder den Ausbau einer Online-Datenbank sowie das für die Umsetzung benötigte Personal.

Beispiel: Kulturstatistik des BMKÖS

Archivstatistik in Österreich

Als Teil der Kulturstatistik des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS), wird basierend auf dem vom Österreichischen Staatsarchiv geführten Archivregister in zeitlich versetzten Abständen, die Archivstatistik erhoben. Mit zeitlich versetzt ist gemeint, dass im Jahr 2021 die zu erhebenden Kennzahlen für das Berichtsjahr 2019 angefragt wurden.

Dabei wurden Rubriken abgefragt, wie z.B.:

  • Institutionsfläche in m²,
  • Anzahl der Leseplätze,
  • Bestandsumfang in Laufmeter,
  • Anzahl der benützten Archivalien,
  • Anzahl der persönlichen Benützer*innen (Inland und Ausland)
  • Anzahl der gestellten Anfragen (schriftlich und telefonisch)
  • Archivpersonal in Vollzeitäquivalenten (darunter fachlich ausgebildete Archivar*innen)
  • Ausgaben in EUR 1.000.- (darunter Personalausgaben)
  • Öffentlichkeitsarbeit in Form von Ausstellungen und Publikationen

Die Ergebnisse der Archivstatistik der letzten Jahre können öffentlich eingesehen werden.

Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken, Spezialbibliotheken:

Im Zuge der Kulturstatistik werden natürlich auch österreichische Bibliotheken berücksichtigt. Neben Erhebungen zur Nutzung der Bibliotheken (registrierte Benützer:innen, Entlehnungen/Benützungsfälle), werden hierbei besonders die unterschiedlichen Bestandsgruppen (z.B. Printmedien, AV-Medien, digitale Bestände) und laufende Neuzugänge unter die Lupe genommen. Zusätzlich wird ein besonderes Augenmerk auf das Bibliothekspersonal gelegt, darunter das Anstellungsverhältnis (hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich) sowie der Einstufungsgrad (höherer Bibliotheksdienst, gehobener Bibliotheksdienst).

Die Ergebnisse der Kulturstatistik für Bibliotheken können im Detail öffentlich eingesehen werden.

Die gesamte Kulturstatistik 2019 kann als PDF heruntergeladen werden.

Beispiel: Jahresmeldung des BVÖ

Der Büchereiverband Österreichs (BVÖ) ruft jährlich zur Jahresmeldung und zum Befüllen einer standardisierten Kennzahlentabelle auf. Dabei werden vier große Rubriken berücksichtigt, nämlich Ressourcen (z.B. Fläche, Personal, Ausgaben), Angebote (z.B. Medien, Öffnungsstunden, Öffentlichkeitsarbeit), Nutzer*innen (z.B. Besuche vor Ort und virtuell) und Nutzung (z.B. Entlehnungen, Absenzquoten, Effizienz von Teilbeständen).

Die Ergebnisse der Kennzahlentabellen aus dem Vorjahr können öffentlich eingesehen werden.

„Die Daten werden von den Servicestellen für die Statistik öffentlicher Bibliotheken in Österreich (Österreichische Büchereistatistik) und für Entwicklungspläne herangezogen und bilden die Grundlage der Subventionsvergabe.“ (Büchereiverband Österreichs, o.J.)

Als Unterstützung hat der BVÖ hierfür eine Broschüre herausgebracht, die den Nutzen und die Arbeit mit Kennzahlen erläutert, darunter auch Hilfestellungen und Formeln für die Errechnung:

Büchereiverband Österreichs (2015): Was kann meine Bibliothek? Kennzahlen in der Praxis. https://www.bvoe.at/sites/default/files/attachments/kennzahlenbroschuere.pdf


Quellen:

Beitragsbild: https://pixabay.com/images/id-3938447/

[ABI] Archivwesen kompakt

Was ist ein Archiv?

Archiv = Institution, die im Auftrag ihres Trägers archivwürdige Unterlagen (zwischen 2-5% potenzieller Unterlagen, die nicht mehr im täglichen Geschehen benötigt werden) zum Zweck der Rechtssicherheit, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung auf Dauer aufbewahrt. Das heißt Unterlagen von historischer, politischer und kulturhistorischer Relevanz, Belege für Rechtsangelegenheiten und Verwaltungstätigkeiten sowie Aufzeichnungen berechtigter Interessen der Bevölkerung. Die Bestände bestehen meist aus Unikaten und sind daher einzigartig, wachsen organisch (z.B. jährlich kommen neue Unterlagen hinzu) und können sich in einer Bestands-Tektonik (Abbild einzelner Bestandsgruppen) hierarchisch anordnen (Neuroth, 2017, S.213f.; Wasner & Stettler, 2020, S.2).

Abb.: Beispiel einer Bestands-Tektonik anhand von Personalakten (Nathalie Feitsch, 2021).
Ein weiteres Beispiel für das Abbild einer Bestandstektonik findet sich z.B. hier WAIS – Wiener Archivinformationsystem – Tektonik

Das Wort „Archiv“ leitet sich ab aus dem Lateinischen archivum (Aktenschrank) bzw. Alt-Griechischen archeíon (Amtsgebäude). Es ist nicht einheitlich definiert und wird im Alltag unterschiedlich verwendet. Bei einem Archiv kann es sich um eine Institution handeln, um einen Aufbewahrungsort oder um den Prozess einer physischen und/oder elektronischen Ablage (Lepper & Raulff, 2016, S.1).

Archive unterliegen in Österreich, Deutschland und der Schweiz eigenen Bundes- bzw. Landesarchivgesetzen (siehe Bundesarchivgesetz Österreich). Diese regeln grundlegende Aufgaben, Schutzfristen und Nutzung von Archivgut. Das Archivpersonal muss für gewöhnlich auch weitere gesetzliche Regelungen beachten, darunter Datenschutz, Urheberrecht und Denkmalschutz (Gillner, 2018, S.13f.; Hänger, 2020, Kap.3; Wasner & Stettler, 2020, S.4).

Zielgruppen:

Personen, die Archive aufsuchen, sind z.B. interne Mitarbeiter*innen, Familienforscher*innen, wissenschaftlich Forschende aus unterschiedlichen Bereichen (Museumsmitarbeiter*innen, Journalist*innen, Historiker*innen, Buchautor*innen), aber auch Schüler*innen, Studierende, Lehrende (Herkt, 2018, S.199).

Öffentlichkeitsarbeit:

Zu den Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit eines Archivs zählen z.B. Publikationen, Ausstellungen, Vorträge, Führungen, Online-Datenbanken, Social-Media-Auftritte. Federführend sind hierbei der Internationale Tag der Archive am 9. Juni wie auch der jährlich stattfindende Österreichische Archivtag mit Vorträgen, Weiterbildungs-Workshops und die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen.

Unterschied zu Bibliotheken:

Die Aufgaben und der Zweck eines Archivs sind gesetzlich geregelt. Nach einer Aufbewahrungspflicht werden nicht mehr benötigte und potenziell archivwürdige Unterlagen der abgebenden Stellen dem zuständigen Archiv angeboten (Anbietungspflicht), und entweder übergeben oder skartiert (= vernichtet).

Archivnutzende geben bekannt, warum sie ein bestimmtes Archiv aufsuchen (Forschungsthema) und wofür sie die gewonnenen Erkenntnisse verwenden möchten (Forschungszweck). Wenn jemand z.B. ein Buch schreibt mit Hilfe der Archivbestände, ist in der Regel ein Belegexemplar/Pflichtexemplar an das Archiv zu übergeben. Unterlagen, die dem Datenschutz (wenn betroffene Personen noch leben) oder der archivischen Schutzfrist von mind. 30 Jahren in Österreich (nach letzter inhaltlicher Bearbeitung eines Aktes) unterliegen, können in der Regel nicht beforscht werden. Bei lebenden Personen kann für die Einsicht um deren Zustimmung angesucht werden.

Berufsvereinigungen:

Arten von Archiven mit Beispielen:

Archive sind im Archivregister des Österreichischen Staatsarchivs verzeichnet.

  • Staatsarchiv (Österreichisches Staatsarchiv verwahrt Archivgut von Bundesdienststellen, z.B. der Ministerien)
  • Landesarchiv (Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrt Archivgut z.B. von Wiener Magistratsabteilungen)
  • Stadt- und Kommunalarchive (z.B. Stadtarchiv Graz verwahrt Unterlagen zur Grazer Stadtverwaltung)
  • Film- und Bildarchive (z.B. ORF-Archiv, Filmarchiv Austria)
  • Kirchenarchive (z.B. Diözesanarchiv Wien; generell Unterlagen zu Geburten, Heiraten und Begräbnissen)
  • Universitätsarchive (z.B. Archiv der Universität Wien; generell Unterlagen zu Studierenden, Lehrenden und Universitätsverwaltung)
  • Firmenarchive/Privatarchive/Parteiarchive, …

Etwas Archivieren

= Bewerten (Sind diese Unterlagen aufbewahrungswürdig? Warum ja/nein?),
= Übernehmen (inkl. z.B. Transport, Übernahmeliste),
= Ordnen (vorhandene Ordnung übernehmen oder eine neue schaffen?),
= Erfassen/Erschließen (inventarisieren/katalogisieren nach bestimmten Regeln z.B. ISAD(G) oder hausinterne Regeln),
= Verwahren (auf Dauer aufbewahren, z.B. mit genauer Verstandortung),
= Bereitstellen (auf Anfrage zur Verfügung stellen),
= Konservieren (bei möglichst fachgerechter Lagerung, z.B. säurefreie Umschläge, Aufbewahrungsboxen, geeignetes Klima),
= Restaurieren (etwas Beschädigtest bestmöglich durch Restaurator*innen wieder herstellen lassen)

Welche Kompetenzen brauche ich als Archivar*in?

  • Wissen über Rechtsvorschriften (Archivgesetz, DSGVO, Urheberrecht, Denkmalschutz), Wissen über Geschichte (historische Ereignisse)
  • Wissen über die Aufgaben, Leistungen und die Verwaltung des eigenen Unternehmens
  • Wissen über archivische Arbeitsprozesse (z.B. Archivierungsrichtlinien, fachgerechte Lagerung von unterschiedlichen Materialien, Maßnahmen für die Bestandssicherung)
  • IT-Kenntnisse (Umgang mit Datenbanken und Archivinformationssystemen, ggfls. Affinität bezüglich Bildbearbeitung und digitaler Langzeitarchivierung)
  • Soziale Kompetenzen (kompetente Betreuung von Archivnutzer*innen, interne und externe Kommunikation)
  • Je nach Art der Bestände ggfls. das Lesen von (alten) Schriften bzw. Handschriften (z.B. Kurrent)

Hinweis: Einzelne Passagen wurden aus meiner Bachelorarbeit mit dem Titel „Die digitale Transformation von Archiven österreichischer Bildungs- und Forschungseinrichtungen“ (2021) entnommen und teilweise für abiLehre.com überarbeitet. Entsprechende Literaturverweise sind am Ende angeführt.

Quellen:

  • Gillner, B. (2018). Offene Archive. Archive, Nutzer und Technologie im Miteinander. Archivar, 71 (1), 13-21. Abgerufen von https://www.archive.nrw.de/sites/default/files/media/files/Archivar-1_2018_0.pdf.
  • Hänger, A. (2020). Die Mühsal der Zugänglichkeit. Methodische Herausforderungen beim Aufbau virtueller Lesesäle. Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, 17 (1), 179-189. doi: https://doi.org/10.14765/zzf.dok-1763.
  • Herkt, S. (2018). Kunst/Geschichte. Das verschränkte Archiv. In B. Reinhold & E. Kernbauer (Hrsg.), Zwischenräume, Zwischentöne (195-201). Berlin: De Gruyter.
  • Lepper, M., & Raulff, U. (2016). Idee des Archivs. In M. Lepper & U. Raulff (Hrsg.), Handbuch Archiv. Geschichte, Aufgaben, Perspektiven (1-8). Stuttgart: Metzler. doi: https://doi-org.uaccess.univie.ac.at/10.1007/978-3-476-05388-6.
  • Neuroth, H. (2017). Bibliothek, Archiv, Museum. In F. Jannidis, H. Kohle & M. Rehbein (Hrsg), Digital Humanities. Eine Einführung (213-222). Stuttgart: Metzler. doi: 10.1007/978-3-476-05446-3.
  • Wasner, C., & Stettler, N. (2020). Digitale Archivpolitik. In T. Klenk, F. Nullmeier & G. Wewer (Hrsg.), Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung. Wiesbaden: Springer. doi: https://doi.org/10.1007/978-3-658-23669-4.

[ABI] 7 Tipps zum Kurrentschrift Lesen

Tipp Nr. 1: Buchstaben kennen

Viele Buchstaben sind sich ähnlich. Oft hilft es, den richtigen Buchstaben nach dem Ausschlussverfahren zu filtern.

c oder iB oder C oder Lzu merken:
e oder m oder n oder uI oder J oder Td, D, H
f oder h oder l oder langes-sK oder P oder Rch, ck
g oder pM oder N oder Sth
V oder W oder Ysch, ß, st
Das Alphabet in Deutscher Kurrentschrift. Frei bearbeitet nach gemeinfreier Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsche_Kurrentschrift.svg

Tipp Nr. 2: Rechtschreibung kennen

Es ist generell nützlich, die deutsche Rechtschreibung zu beherrschen. Es wird manchmal vergessen, dass der vorliegende Text in der Regel auf Deutsch ist und nur zu transkribieren wäre. Die Sprache ändert sich dadurch nicht.

Zusätzlich ist es von Vorteil, sich mit dem Sprachgebrauch und alten Schreibweisen ein wenig vertraut zu machen. Hier ein paar Beispiele:

eine gute That (heute: Tat)
der Director der Schule (heute: Direktor)
der ergebenst Gefertigte/der Endesgefertigte (= der Absender/Verfasser)
an das hochlöbliche Ministerium (bei Briefen an eine amtliche Stelle wie ein Ministerium)

Tipp Nr. 3: s-Regeln kennen

Es ist hilfreich, die sogenannten s-Regeln zu kennen und zwar, wann ein rundes oder ein langes S geschrieben wurde. Ihr findet auf der Website von Ursula Münter eine sehr gute Erklärung dazu mit Beispielen:

Tipp Nr. 4: Buchstaben überspringen

Wenn ihr bei einem einzelnen Buchstaben nicht weiter wisst (oft am Wortanfang), dann überspringt ihn oder fangt von hinten an, das Wort zu lesen. Oft ergibt sich das ganze Wort aus den restlichen Buchstaben.

Tipp Nr. 5: Von weiter weg lesen

Wenn Handschriften eher geschwungen verlaufen oder zackig oder einem sehr klein geschrieben vorkommen, dann neigt man als Leserin oder Leser gerne dazu, mit den Augen ganz nah an den Text heranzukommen. Allerdings kann es dann passieren, dass man die Wörter vor lauter Buchstaben nicht lesen kann. Probiert daher auch einen Blick von weiter weg, da sich ein schwer lesbares Wort aus dem Kontext ergeben kann.

Tipp Nr. 6: Inhalt identifizieren und merken

Das gute alte sinnerfassende Lesen möge auch hier nicht vernachlässigt werden. Versucht rasch zu überblicken, welche Art von Dokument vor euch liegt und worum es darin geht. Merkt euch den Inhalt, da dieser sich im Normalfall immer wieder wiederholt.

Tipp Nr. 7: Üben, üben, üben

Besonders diejenigen unter euch, die im Arbeitsalltag nichts mit Kurrent am Hut haben, kann ich nur raten: üben, üben, üben. Übungsbeispiele unserer Kategorien leicht, mittel und schwer findet ihr auf eduLehre.com hier:

Bonus:

Viele Archive, Bibliotheken und Museen haben zahlreiche Bestände, die in Kurrent oder auch Sütterlin geschrieben oder gedruckt sind, bereits online verfügbar. Man muss nur danach Ausschau halten. Fragt gegebenenfalls auch eure Kolleginnen und Kollegen in der Berufsschulklasse, ob sie euch Material aus der Arbeit bereitstellen können.

Hier ein Beispiel aus der ÖNB:

Reil, F. (1835). Die Herrschaft Persenbeug : in ortschaftlicher, alterthümlicher und malerischer Hinsicht http://data.onb.ac.at/dtl/7144723

Literaturempfehlungen

Hier bekommst Du einen kurzen Überblick über, unserer Meinung nach, wichtige bzw. aktuelle Fachbücher und Zeitschriften aus dem ABID-Bereich. Besonders empfehlenswerte Titel sind zusätzlich gekennzeichnet.
Du vermisst einen Titel? Schreibe uns eine Nachricht mit den bibliographischen Angaben und wir fügen die Publikation gerne zur Liste hinzu! Kontakt

Allgemein

Holste-Flinspach, Karin (2020). Prüfungshandbuch FaMI-Ausbildung: Übungsaufgaben Für Die Zwischen- Und Abschlussprüfung. (4., umfassend überarbeitete und erweiterte Auflage). Bad Honnef: Bock + Herchen Verlag. ISBN: 978-3-88347-341-3

Rautenberg, Ursula (2015). Reclams Sachlexikon des Buches: von der Handschrift zum E-Book (3., vollst. überarb. und aktualisierte Aufl.). Stuttgart: Reclam. ISBN: 978-3-15-011022-5 EMPFOHLEN
Rezension

Archivwesen

Antenhofer, Christina (2020). Kulturelles Erbe und die Rolle der Archive. Scrinium, 74, 9-21.

Diener-Staeckling, Antja (2018). Wie entwickle ich eine Social-Media-Strategie für mein Archiv? – oder: Die optimale Kosten-Nutzen-Rechnung. Archivar, 71 (1), 28-31.

Gillner, Bastian (2018). Offene Archive. Archive, Nutzer und Technologie im Miteinander. Archivar, 71 (1), 13-21. EMPFOHLEN

Glauert, Mario (2013). Dimensionen der Digitalisierung. Kosten, Kapazitäten und Konsequenzen. In C. Kauertz (Hrsg.), Digital und Analog. Die beiden Archivwelten (48-59). Bonn: Rudolf Habelt.

Glauert, Mario (2019). Quo vadis Lesesaal? Die digitale Transformation der Archivbenutzung. In S. Büttner (Hrsg.), Die digitale Transformation in Institutionen des kulturellen Gedächtnisses. Antworten aus der Informationswissenschaft (25-39). Berlin: Simon Verl. für Bibliothekswissen.

Griesser-Stermscheg, Martina, Sternfeld, Nora, & Ziaja, Luisa (2020). Sich mit Sammlungen anlegen. Gemeinsame Dinge und alternative Archive. Berlin: De Gruyter. ISBN: 978-3-11-070044-2

Hänger, Andrea (2020). Die Mühsal der Zugänglichkeit. Methodische Herausforderungen beim Aufbau virtueller Lesesäle. Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, 17 (1), 179-189.

Hochedlinger, Michael (2009). Aktenkunde: Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien: Böhlau [u.a.]. ISBN: 978-3-205-78296-4

Hochedlinger, Michael (2013). Österreichische Archivgeschichte: vom Spätmittelalter bis zum Ende des Papierzeitalters. Wien: Böhlau [u.a.]. ISBN: 978-3-205-78906-2 EMPFOHLEN

Lepper, Marcel, & Raulff, Ulrich (2016). Handbuch Archiv. Geschichte, Aufgaben, Perspektiven. Stuttgart: Metzler. iSBN: 978-3-476-05388-6 EMPFOHLEN

Stumpf, Marcus (2018). Praktische Archivkunde: ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste : Fachrichtung Archiv (4. überarbeitete Auflage). Münster: Ardey-Verlag. ISBN: 978-3-87023-434-8 EMPFOHLEN
Rezension

Bibliothekswesen

Gantert, Klaus (2016). Bibliothekarisches Grundwissen (9., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage.). Berlin, Boston: De Gruyter Saur. ISBN: 978-3-11-032145-6 EMPFOHLEN

Bibliothek Forschung und Praxis. Berlin, New York, NY: de Gruyter Saur. ISSN: 0341-4183

Hilz, Helmut (2019). Buchgeschichte: eine Einführung. Berlin, Boston: De Gruyter Saur. ISBN: 978-3-11-040515-6 EMPFOHLEN

Krajewski, Markus (2017). Zettelwirtschaft: die Geburt der Kartei aus dem Geiste der Bibliothek. Berlin: Kulturverl. Kadmos. ISBN: 978-3-86599-214-7
Rezension

Just, Peter; Wieland, Florian (2017). Von der Discokugel bis zum Heimplanetarium / Die „Bibliothek der Dinge“ an der ZLB in Berlin geht in den Regelbetrieb In: BuB – Forum Bibliothek und Information 69 (2017)01, S. 34-35
https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/docId/14046

Umlauf, Konrad. (2012). Handbuch Bibliothek : Geschichte, Aufgaben, Perspektiven. ISBN: 978-3-476-02376-6

Unterkircher, Franz; Fiedler, Rudolf; Stickler, Michael (1980). Die Bibliotheken Österreichs in Vergangenheit und Gegenwart. Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag. ISBN: 3-88226-105-6

Weimann, Karl-Heinz (1975). Bibliotheksgeschichte: Lehrbuch zur Entwicklung und Topographie des Bibliothekswesens. München: Verl. Dokumentation. ISBN: 3-7940-3179-2 EMPFOHLEN

Diverse Themengebiete / Weitere Literaturempfehlungen

Feitsch, Nathalie; Habermayer, Andreas (2019). abiLehre.com: Wissensvermittlung mit Nachhaltigkeit, In: Bibliothek Forschung und Praxis, 43(1), 150-153. doi: https://doi.org/10.1515/bfp-2018-2001

Beetz, Andrea; Heyer, Meike (2014). Leseförderung mit Hund: Grundlagen und Praxis (2. Auflage.). München: Ernst Reinhardt Verlag. ISBN: 978-3-497-02997-6

[ABI] Sammeln: Bestandsaufbau in Archiven und Bibliotheken

Der Bestandsaufbau bzw. das strukturierte Sammeln zählt zu den Grundaufgaben einer Informationseinrichtung und ist Teil des Bestandsmanagements. Hier gilt es den eigenen Bestand zu ergänzen, auszuweiten und zu vervollständigen.

Hilfreich dabei ist es, wenn die Institution einen Sammlungsschwerpunkt definiert hat, denn niemand kann alles sammeln. Was gesammelt wird und inwiefern, kann z.B. vom jeweiligen Träger (Bund, Land, Unternehmen) oder dem Zweck der Institution abhängen, sowie der Erwartungshaltung der jeweiligen Benützer_innen.

Auszug aus dem Leitbild der ÖNB:
„[…] erhält die Österreichische Nationalbibliothek […] Belegexemplare von allen in Österreich erschienenen Publikationen […] sowie […] alle an österreichischen Universitäten approbierten Dissertationen. […] ist weiters berechtigt, […] Webpublikationen mit Österreichbezug zu sammeln […]. Darüber hinaus […] im Ausland publizierte österreichspezifische Literatur […].“
Quelle: https://www.onb.ac.at/ueber-uns/leitbild, abgerufen 07.08.2019

Die Medienauswahl wird zusätzlich durch folgende Kriterien beeinflusst: Qualität, Aktualität, zukünftiger Wert, der vorhandene Platz und das verfügbare Budget.

Im Wesentlichen gilt bei der Sichtung und Bewertung von Neuerwerbungen: Je besser man seine Bestände kennt – also das bereits Vorhandene, desto leichter fällt die Entscheidungsfindung beim Erwerb von Neuem. Mehrfachexemplare sowie Ersatzbeschaffungen werden in Sonderfällen erworben.

Manche Bestände wachsen organisch, z.B. durch Zusendung von Belegexemplaren oder durch Abgabe von (Verwaltungs-)Akten der Registratur nach deren Aufbewahrungsfristen an das Archiv (=Akzession). Im Archivwesen gibt es bezüglich der Akzession von Aktenbeständen im Idealfall einen Ablageplan, welcher die systematische Ordnung und Schriftgutverwaltung (records management) festhält.

Überblick über unterschiedliche Erwerbsarten:

#Kauf: Im Zuge der Beschaffung von Medien, kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen Bibliotheken und Buchhandlungen/ Verlagen/ Antiquariaten/ Auktionshäusern/ Privatpersonen. Eine Sonderform des Kaufes ist z.B. die Lizenzierung von elektronischen Medien. Oft kommt es bei besonders teuren Informations- und Wissensdatenbanken und elektronischen Zeitschriften auch zu einer kooperativen Erwerbung durch mehrere Bibliotheken (= Konsortium).

#Tausch: Der sogenannte Schriftentausch findet meist zwischen institutsähnlichen Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen statt, auch länderübergreifend. Getauscht werden oft Publikationen, die nicht oder nicht mehr im regulären Buchhandel zu beschaffen sind (antiquarische und Graue Literatur). Die Doubletten der einen Institution füllen die Bestandslücken der anderen.

#Schenkung: Es kann vorkommen, dass Bibliotheken, Archive und weitere Informationseinrichtungen Schenkungen z.B. von Privatpersonen, Firmen oder Verlagen erhalten. Das Aufsetzen eines Schenkungsvertrages ist ab einer gewissen Summe mittlerweile aufgrund einer gesetzlichen Regelung verpflichtend (Finanzamt). Wichtig hierbei ist, dass Schenkungen auch abgelehnt werden können.

#Pflichtstück: Die österr. Gesetzgebung, darunter Mediengesetz, Universitätsgesetzt und Archivgesetz, stellt so sicher, dass Literatur in Form von Belegexemplarenfür die Nachwelt aufbewahrt wird und der Forschung zu Verfügung steht.

#Nachlass: Das Testament bzw. der letzte Wille einer Person kann beinhalten, dass gewisse Beständer an eine öffentliche Informationseinrichtung zu übergeben sind. Dies geschieht z.B. bei Nachlässen von Wissenschaftler_innen, Künstler_innen oder berühmten Persönlichkeiten. Geschieht die Übergabe noch zu Lebzeiten der Person, spricht man hier von einem Vorlass. Im Gegensatz zur Schenkung, kann ein Nachlass bzw. Vorlass nicht abgelehnt werden.

Zusammenfassung:
Der Bestandsaufbau/ die Erwerbung/ das Sammeln gehört zu den Grundaufgaben einer Informationseinrichtung. Zu beachten ist hierbei der Sammlungsschwerpunkt, das vorhandene Budget, der verfügbare Platz sowie die Erwartungen der Benützer_innen. Der Erwerb von Mehrfachexemplaren ist zu vermeiden, außer er wird gefordert. Die unterschiedlichen Erwerbsarten sind Kauf, Tausch, Schenkung, Pflichtexemplar und Nachlass.

Weiterführende Literatur und Informationsquellen:
– Lernunterlagen aus der Berufsschule sowie Berufspraktika
– Böttger, Klaus-Peter. Basiskenntnis Bibliothek, 2011 (5. Aufl.), S. 97-128
– Gantert, Klaus/Rupert Hacker. Bibliothekarisches Grundwissen, 2008 (8. Aufl.), S. 125-163
– Reimann, Norbert (Hg.). Praktische Archivkunde, 2014 (3. Aufl.), S. 115f und S. 143-167

[ABI] Bewahren: Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken

Die fachgerechte Bestandsaufbewahrung zählt zu den vier Grundaufgaben von Informationseinrichtungen. Damit einhergehend auch die Bestandspräsentation, -pflege und -erhaltung.

Prinzipiell gilt es die eigenen Bestände vor physikalischen, biologischen und chemischen Einwirkungen zu schützen. Der Schutz des Originals ist besonders relevant für Unikate.

Exkurs: Bestandsordnung – der kleine Unterschied

Noch bevor es um die physische Aufbewahrung geht, ist es relevant zu wissen, ob es sich um eine Freihandaufstellung (für BenützerInnen frei zugänglich) oder Magazinaufstellung (für BenützerInnen nicht zugänglich) handelt und ob es sich um Präsenzbestände (nicht ausleihbar) oder Ausleihbestände (ausleihbar) handelt. Mischformen unter diesen vier Arten sind jedenfalls möglich und machen einen Unterschied, wie die Bestände letztendlich geordnet oder verstandortet werden.

Arten der Bestandsordnung sind systematisch nach Wissensgebieten, mechanisch nach numerus currens (fortlaufender Nummer), Ordnung in Sachgruppen. Innerhalb dieser Ordnungen vielleicht alphabetisch nach den erstgenannten VerfasserInnen oder chronologisch nach dem Erscheinungsjahr oder sogar nach dem Größenformat (Oktav, Quart, Folio). Zusätzlich kommen noch unterschiedliche Medienarten (Bücher, AV-Medien, etc.), Publikationsformen (Zeitschriften) oder auch Sonderbestände wie Nachlässe hinzu.
In der Praxis sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.

Im Folgenden wird von einem Idealzustand ausgegangen und dementsprechende Beispiele oder Ideen aufgezählt.

Was sind geeignete Räume?
Ein barrierefreier Freihandbereich mit einem nachvollziehbaren Leitsystem, das BenützerInnen durch die geordneten Bestände führt.
Ein separat abgetrenntes Magazin mit Kompaktusregalen, zu dem nur MitarbeiterInnen Zutritt haben – bevorzugt ohne Tageslichtquelle, ohne Wasserzufuhr oder Brandquellen. Schmutz- und Staubfreiheit wären ebenfalls wünschenswert.

Was ist ein geeignetes Klima?
Je nach Material gibt es hier unterschiedliche Richtwerte für Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Bei z.B. Büchern und weiteren Papiermedien geht man im Magazin von einer Temperatur von 15-18°C aus und einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 40-50% , langfristig betrachtet mit geringen Schwankungen. Zum Messen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit verwendet man üblicher Weise ein sogenanntes Hygrometer. Die Luftqualität ist manchmal auch wichtig, denn schlechte Sauerstoffwerte können gut für Bücher sein, aber dafür schlecht für Menschen. Hier geht es um eine Balance zwischen der Verhinderung von Schimmelbildung (bei zu hoher Luftfeuchtigkeit) und dem Brüchig werden von Papier (bei zu niedriger Luftfeuchtigkeit).

Was ist eine fachgerechte Lagerung?
Bücher: Bücherregale aus Stahl oder Holz, welche nicht höher als 2 – 2,25 m sind mit max. 6 Regalbrettern. Die Bücher sollten aufrecht und weder zu eng noch zu locker stehen. Bei Bedarf sind Buchstützen zu verwenden. Sehr kleine Oktav– oder große Folio-Formate könnten auch liegend gelagert werden, z.B. auch in entsprechenden Archivboxen.

Bestandsrevision?
Es lohnt sich, die eigenen Bestände regelmäßig auf Vollständigkeit und Standort zu überprüfen. Die vorhandenen Medien werden mit Hilfe des Standortkatalogs/Datenbank abgeglichen. Ausgeliehene Medien sollten hier berücksichtigt werden und vermisste Medien sollten einen Vermerk im System erhalten.

Restaurierung?
Sofern keine hauseigene Restaurierwerkstätte vorhanden ist, lohnt es sich besonders wertvolle Einzelstücke restaurieren bzw. konservieren zu lassen. Jede Gattung (Papier, Gemälde, Holz- und Metallobjekte, Möbel) hat ihre eigenen SpezialistInnen. Bei Schadensfällen (Wasser, Schimmel, Brand, mechanische Schäden) empfiehlt es sich auf jeden Fall ExpertInnen zu Rate zu ziehen.

Langzeitarchivierung?
Eine Form der Bestandserhaltung umfasst die Herstellung von Sekundärformen. Druckfähige Digitalisate werden als Bilddatei oder maschinenlesbare Texte mit Hilfe von OCR (optical character recognition) abgespeichert. Die Mikroverfilmung ist bei großen Literaturbeständen nach wie vor üblich, da die Lebensdauer von Mikroformen bei idealer Lagerung etwa 100+ Jahren entsprechen kann. In Sonderfällen können gedruckte Faksimile hergestellt werden, eine Kopie des Originals.

Zusammenfassung:
Das Bewahren bzw. Erhalten der eigenen Bestände zählt zu den alltäglichen Aufgaben in Informationseinrichtungen. Der Schutz vor physikalischen, biologischen und chemischen Einwirkungen steht hier im Vordergrund. Angefangen von geeigneten Räumlichkeiten, über Aufbewahrungsmöglichkeiten, Klimaregulierung, bis hin zur Restaurierung und Digitalisierung. Je nachdem wie ein Bestand grundsätzlich geordnet ist und benutzt wird, können sich diese Elemente unterscheiden.


Weiterführende Literatur und Informationsquellen:

– umfangreiche Link- und PDF-Sammlung der FH-Potsdam zum Thema Bestandserhaltung, abrufbar unter https://www.fh-potsdam.de/studieren/fachbereiche/studium-informationswissenschaften/fachbereich/landesfachstelle/archivberatung/bestandserhaltung/

E-Learning-Kurs zur Bestandserhaltung in Archiven von fünf Archiven aus Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden.
abrufbar unter https://www.bestandserhaltung.eu/

– Haberditzl Anna. Kleine Mühen große Wirkung: Maßnahmen der passiven Konservierung bei der Lagerung, Verpackung und Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut, in: Weber, Hartmut (Hg.): Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken, Stuttgart 1992.
abrufbar unter https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/47093/weber_1992_haberditzl.pdf

– Gantert, Klaus/Rupert Hacker. Bibliothekarisches Grundwissen, 2008 (8. Aufl.), S. 225-247

fast druckfrische Literaturempfehlung des VÖA:
– Engel, Patricia. Schriftgutverwaltung in Archiven und Bibliotheken, 2018
(Buchbesprechung in: scrinium, Band 73/2019)

[ABI] Wichtige Begriffe aus dem Archivwesen

Akt/Akte:

Zusammenfassung sachlich zusammengehöriger oder verfahrensgleicher Dokumente, die bei Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeiten anfallen. Akten können in einem Aktenheft (Faszikel), einem Aktenbund (Volumen) oder einem Aktenpaket (Konvolut) zusammengefasst sein.

Aktenplan/Ablageplan:

Eine vorausschauend angelegte und gegliederte Regelung zur systematischen Ordnung und Schriftgutverwaltung (records management/Aktenführung) von Unterlagen aus der Registratur.

Akzession:

  • Zugang von Registraturgut ins Archiv;
  • Gesamtheit der zu einem bestimmten Zeitpunkt übernommenen archivwürdigen Unterlagen einer Provenienzstelle

Akzessionsjournal/Zugangsbuch/Inventarbuch:

Das Akzessionsjournal, Zugangsbuch oder schlicht Inventarbuch genannt, dient der genauen Dokumentation einer jeden Übernahme von Registratur- bzw. Archivgut, welche eindeutig mit einer Zugangsnummer gekennzeichnet wird.

Bei der konventionellen Erwerbung durch Ankauf bzw. Schenkung werden Akzessionsjournale in der Regel dadurch erzeugt, dass Rechnungskopien bzw. Schenkungsverträge in der Reihenfolge der Zugangsnummern dokumentiert werden.

Während in elektronischen Erwerbungssystemen alle im System festgehaltenen Kriterien recherchierbar sind, erlauben konventionelle Inventare nur eine Recherche nach der Zugangsnummer bzw. nach dem Datum der Eintragung. (Gantert S. 38, Frankenberger S. 212f)

Archiv, als Begriff:

Das Wort Archiv leitet sich vom alt.gr. archeíon (Amtsgebäude) ab bzw. lat. archivum („Aktenschrank“).

  • Institution, die im Auftrag ihres Trägers Archivgut sammelt und verwahrt
  • Gebäude bzw. Standort
  • Summe eines historisch gewachsenen Bestandes (meist Unikate)
  • Bewahrt das administrative und kulturelle Erbe
  • auf Dauer eingerichteter Gedächtnisspeicher
  • Bestand ordnet sich meist in einer Tektonik
  • Zum Zweck der Rechtssicherheit, Forschung und Dokumentation

Archive haben drei Hauptaufgaben: Bewahren, Erschließen, Vermitteln

Archivalien (siehe auch Bestandskategorien)

Einzahl: die Archivalie (AT) oder das Archivale (DE)

Unspezifische Bezeichnung für Einzelstücke von Registratur-, Archiv- oder Sammlungsgut. Zu den herkömmlichen schriftlichen Archivaliengattungen (Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten und Pläne) gesellen sich audiovisuelle (Fotos, Filme, Tonträger) sowie digitale Medien (z.B. Webseiten). (Ullmann S. 76)

archivalisch:

Das Archivgut bzw. die Archivalien betreffend

Archivar, historisches Berufsbild:

Archivare verwahrten die ihnen anvertrauten Urkunden und Bücher, später auch Akten und hielten sie in Ordnung. Sie waren vielfach studierte Juristen und Verwaltungsbeamte bzw. Historiker.

(siehe auch Kodex ethischer Grundsätze für Archivarinnen und Archivare)

ArchivarInnen, Aufgaben:

  • Übernehmen, Bewerten, Erfassen: auch Verbesserung des Bewertungs- und Skartierungsverfahrens
  • Ordnen, Verzeichnen, Erschließen: Erstellung von Findmittel bzw. Bestandsübersichten, genormte Titelaufnahmen, Entwicklung neuer Klassifikationsschemen
  • Bewahren, Bestandserhaltung: Bedarfsfeststellung und Maßnahmenumsetzung zum dauerhaften Erhalt von Archivgut, Behebung von Schäden verursacht durch inadäquate Lagerung, Brand, Feuchtigkeit, Schimmel- und Insektenbefall mit Unterstützung von RestauratorInnen und spezialisierten Firmen
  • Sicherungs- und Ersatzverfilmung: Beauftragung von SpezialistInnen zur Herstellen einer Zweitüberlieferung z.B. auf Mikrofilm/Mikrofiche, durch Digitalisierung mithilfe reprografischer Verfahren (hochaufgelöst einscannen oder fotografieren) oder Herstellung von Faksimile
  • Beratung und Recherche: ForscherInnenbetreuung, Wissenschaftliche Auswertung in Form von z.B. Publikationen
  • Öffentlichkeitsarbeit: Darstellung gegenüber dem Archivträger und dessen Einrichtungen, Darstellung des Archivs in der Öffentlichkeit, Medienauftritte, Aktivitäten, Ausbau des Serviceangebotes, Zusammenarbeit mit z.B. Schulen, Universitäten und Museen, Gestaltung von Schauvitrinen, Ausstellungen, Symposien und Tagungen

archivarisch:

Den Archivar oder die Archivarin als Person betreffend

Archivarten:

  • Staatsarchive, Behördenarchive
  • Kommunalarchive
  • Stadtarchive
  • Herrschafts- und Familienarchive
  • Kirchliche Archive
  • Universitätsarchive
  • Archive wissenschaftlicher Einrichtungen
  • Wirtschaftsarchive, Firmenarchive
  • Archive von Parteien, Vereinen und Körperschaften
  • Archive für Literatur, Kunst und Wissenschaft
  • Presse-, Rundfunk- und Filmarchive
  • Privatarchive

ArchivbenützerInnen:

Benützer von Archivgut, welche nicht dem jeweiligen Archiv angehören, z.B. SchülerInnen, Studierende, KuratorInnen, ForscherInnen, WissenschaftlerInnen, Geschichts-, Kunst- und Kulturinteressierte.

Archivieren:

Sachgemäße Aufbewahrung und Nutzbarmachung von Archivgut durch Bewertung, Übernahme, Ordnung, Erfassung, Erschließung, Verwahrung und Bereitstellung.

archivisch:

Das Archiv als Institution betreffend.

Archivgesetz(e) und archivrelevante Gesetze in Österreich:

Archivgut:

Im Archiv verwahrte Unterlagen (von öffentlichen Stellen, natürlichen oder juristischen Personen) mit Merkmalen der Archivwürdigkeit, Einmaligkeit, dem historischen Wert und der relevanten Provenienz; dazu zählt auch vom Archiv gesammeltes Dokumentationsmaterial. In der Regel entspricht die Menge 2-3% der abzugebenden Unterlagen einer Provenienzstelle.

Archivgut, eingeschränkte Nutzung (vgl. Österr. Bundesarchivgesetz § 9. (4)):

Die Nutzung von Archivgut ist einzuschränken oder zu versagen, wenn

  1. das Archivgut dadurch gefährdet wird,
  2. ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand verursacht wird,
  3. die Aufgaben des Archivs […] erschwert werden,
  4. eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des betreffenden Archivgutes oder eine testamentarische Verfügung oder Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes entgegenstehen,
  5. der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder Reproduktionen hinlänglich erreicht werden kann oder
  6. das Archivgut wegen gleichzeitiger anderweitiger Nutzung nicht verfügbar ist.

Archivregister:

Laut Bundesarchivgesetz ist das Österreichische Staatsarchiv (ÖStA) zur Führung eines öffentlich verfügbaren Archivregisters verpflichtet. Für die Richtigkeit und Aktualität der dort angegebenen Informationen ist jedes Archiv selbst verantwortlich.

Archivsperre (siehe Schutzfrist)

Archivwürdigkeit:

Ein wesentliches Kriterium bei der Auswahl von zukünftigem Archivgut. Archivwürdig sind Unterlagen, die einen bleibenden Wert haben für Rechtssicherheit, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung (historisch, künstlerisch, kulturgeschichtlich).

Bewertungsgrundlagen für die Archivwürdigkeit von Unterlagen sind u.a. die Überlieferungslage, Schließung von Dokumentationslücken, Entstehungszeit, Entstehungsart, Inhalt, federführende Bearbeitung (z.B. durch berühmte Persönlichkeiten) und Mitwirkung an wichtigen Vorgängen.

Ausfertigung:

Als Ausfertigung bezeichnet man die unterschriebene und eventuell mit Stempel oder Siegel gekennzeichnete Version der Reinschrift, welche an den Adressaten versandt wurde.

Autograph(en):

Eigenhändig verfasstes Schriftstück

Belegexemplar:

Exemplar einer Veröffentlichung, das dem Archiv von einem Benutzer gemäß der Benutzungsordnung (z.B. als Verwendungsnachweis, Recht auf Gegendarstellung) übermittelt wird.

Benützer/Benutzer:

Person, die Archivgut zu einem bestimmten Forschungsthema einsieht und auswertet.

Benutzungsordnung:

Regelt die Zuständigkeit, Funktion und Aufgaben des Archivs und beinhaltet Richtlinien zur Benutzung sowie Verhaltensregeln innerhalb der Archivräumlichkeiten.

Bestandserhaltung:

Gesamtkonzeption von Maßnahmen, die dem vorbeugenden Schutz und der Sicherung des Erhaltungszustandes des Archivgutes bzw. der Wiederinstandsetzung beschädigten Archivguts dienen. Dies beinhaltet den Schutz vor chemischen, biologischen und physikalischen Einwirkungen, fachgerechte Lagerbedingungen sowie die Sicherstellung der räumlichen Infrastruktur (abgedunkelter Raum, niedrige Temperatur, stabile Luftfeuchtigkeit). Gegebenenfalls sind Maßnahmen wie Restaurierarbeiten oder Digitalisierung durch reprografische Verfahren zu ergreifen.

Bestandskategorien

  • Schriftdokumente: Urkunden, Akten, Amtsbücher/Geschäftsbücher/Kanzleibücher, Autographen, Manuskripte, Briefe, neu: elektronische Publikationen und Textdateien
  • Audiovisuelle Dokumente: Filme, Videobänder, Schallplatten, Tonbänder, CDs, DVDs, neu: Audio- und Videodateien
  • Bilddokumente: Gemälde, Originalgrafiken, Druckgrafiken, Karten, Fotografien, Plakate, Pläne, neu: Bilddateien und hochaufgelöste Scans
  • Findmittel: Indexbücher/Indices, Register, Bestandskataloge

Bewertung

Überprüfung von archivwürdigen Unterlagen aus dem angebotenen Registraturgut oder andere Unterlagen für die Übernahme ins Archiv und der Skartierung von nicht-archivwürdigen Unterlagen.

Digitalisierung:

Beschreibt die Umwandlung analoger Formate in digitale und beinhaltet Arbeitsprozesse wie Einscannen und elektronisches Erschließen und Verzeichnen.

Denkmalschutzgesetz:

Regelt den Schutz von Denkmälern aufgrund ihrer historischen, künstlerischen oder sonstigen Bedeutung vor Zerstörung, Veränderung und widerrechtlichen Verbringung ins Ausland. Ausfuhrgenehmigungen können beim Bundesdenkmalamt bzw. für Archivalien beim Staatsarchiv beantragt werden.

Dokumentation:

Aufbereitung von thematisch zusammengehörigen Dokumenten, welche im Auftrag des Trägers gesammelt werden.

DMS – Dokumentenmanagementsysteme:

Computerunterstützte Systeme, die de Erfassung, Bearbeitung, Verwaltung und Speicherung von Dokumenten zuverlässig sicher stellen.

Druckschriften:

Jahresberichte, Annalen, Gesetzes- und Verordnungsblätter, Amtskalender, Telefonbücher

Dossierprinzip (siehe Ordnungsprinzipien)

ELAK – elektronischer Akt:

Der ELAK ist ein bundesweites System der elektronischen Aktenverarbeitung in Österreich und ist eine der bedeutendsten E-Government-Entwicklungen für Verwaltungsabläufe und die Kommunikation zwischen Behörden, Ämtern, den Dienststellen der Verwaltung und der Wirtschaft.

Vorteile: verkürzte Bearbeitungszeit, Abläufe können parallel und standardisiert durchgeführt werden, Recherchen werden direkt vom Arbeitsplatz aus gemacht, der Arbeitsprozess ist transparent

EBLIDA – European Bureau of Library, Information and Documentation Associations

Erschließung:

Ordnung, Verzeichnung und Auffindbarmachung von Unterlagen unter Anwendung bestimmter Richtlinien (z.B. ISAD(G)).

Expedition (abk. ex./exp./exped./expedit.)

Mit Expedition werden in der Aktenkunde Arbeitsgänge bezeichnet, die mit der Ausfertigung und dem Abgang von Schriftstücken verbunden sind. (Ullmann S. 92)

Faksimile:

Das Wort Faksimile leitet sich aus dem lat. fac simile („mache es ähnlich“) ab und ist eine originalgetreue Reproduktion eines Dokuments mithilfe reprografischer Verfahren (Scannen, Fotografieren, Plotten, Drucken).

Findmittel/Findbuch/Findbehelf:

Verzeichnisse und Bestandsübersichten für das Verständnis, die Nutzung und Auswertung von Archivgut, z.B. Indices (Einzahl: Index), Register, Nachschlagewerke, Bestandslisten, Datenbanken.

Findbücher bilden die Grundlage für die Benutzung von Archivgut durch die interessierte Öffentlichkeit. Sie enthalten neben einer Einleitung und Registern die klassifizierten Archivalientitel, um den Benutzer an die von ihm gesuchten Dokumente heranzuführen. Amtsbücher, Kirchenbücher und Matrikelbücher zählen hingegen zu den archivalischen Quellen. (Ullmann S. 72)

Foliierung 

Blattzählung zur Umfangsbestimmung eines Aktes.

ICA – International Council of Archives (Internationaler Archivrat)

ISAD(G) – International Standard of Archival Description (General):

Leitfaden für die methodische Erschließung von Unterlagen in ihrem Provenienzzusammenhang. Ist unabhängig vom Medium universell anwendbar und bildet eine Tektonik von oben nach unten. Folgende Angaben sind verpflichtend anzugeben: Signatur, Titel, Provenienzstelle, Laufzeit, Umfang und Verzeichnungsstufe.

Kodex ethischer Grundsätze für Archivarinnen und Archivare:

Wurde 1996 anlässlich des Internationalen Archivkongresses in Peking beschlossen.

Konzept:

Meist handschriftlicher Erstentwurf eines Schriftstückes mit Gesprächs- und Protokollnotizen. In weiterer Folge wird eine Reinschrift erstellt.

Laufmeter/laufender Meter:

Ein laufender Meter (lfm) ist die nicht normierte Maßeinheit für den räumlichen Umfang von Archivgut. Je nach Lagerungsart existieren verschiedene Berechnungsgrundlagen:

= 1 Stapel Akten in Höhe von 1m

= 3 Stapel Akten in Höhe von 0,33m bei liegender Aufbewahrung

= 1m Regalboard bei stehender Aufbewahrung der Akten. (Ullmann S. 36)

Matrikel/Matrikelblätter/Matrikelbücher:

Sind amtliche bzw. von öffentlichen Stellen erstellte Personenverzeichnisse. Im österreichischen Hochschulwesen werden historische Matrikel auch „Nationale“ genannt (= Einschreibedokumente der Studierenden).

Metadaten:

Metadaten sind „Daten über Daten“ und dienen zur Identifikation von meist elektronischen Dokumenten. Sie beinhalten u.a. Informationen über Herkunft, Entstehungszusammenhang, beteiligte Personen und Aktualität.

Nachlass:

Hinterlassenschaft einer natürlichen Person, die aus deren privater, gesellschaftlicher, künstlerisch-literarischer und dienstlicher Tätigkeit hervorgegangen ist und die ein Archiv gemäß seinem Zweck als Schenkung, Ankauf oder Dauerleihgabe übernimmt. Z.B.: Briefe, Tagebücher, wissenschaftliche und schriftstellerische Manuskripte, Lebensdokumente, Sammlungen (Fotos, Kunstwerke, Architekturpläne, Karten, etc.).

ÖGDI – Österreichische Gesellschaft für Dokumentation und Information

Ordnung von Schriftstücken:

Schriftstücke innerhalb eines Aktes können hintereinander (buchmäßig) oder voreinander (kaufmännisch) gereiht sein. (Ullmann, S. 74)

Ordnungsprinzipien:

  • Provenienzprinzip (=Herkunftsprinzip): Bestand wird übernommen, ohne ihn zu verändern. Die Ordnung spiegelt den Entstehungs- und Wirkungszusammenhang wider.
    • Registraturprinzip: Leitet sich vom Provenienzprinzip ab. Sofern diese sinnvoll erscheint, wird die ursprüngliche Ordnung beibehalten.
  • Pertinenzprinzip (von lat. pertinere = betreffen): Archivgut wird thematisch nach Sachgruppen geordnet, ohne Rücksicht auf die Provenienzstelle zu nehmen. Rückschlüsse über den ursprünglichen Entstehungszusammenhang gehen hierbei jedoch unwiderruflich verloren.
  • Dossierprinzip: Mischform zwischen Provenienz- und Pertinenzprinzip. Der Bestand bleibt erhalten und wird in sich in Sachgruppen geordnet.

Paginierung

Paginierung ist die Nummerierung aller Seiten einer Akte. Im Gegensatz zur Foliierung (Blattzählung) findet sie im Archivwesen jedoch nur in Ausnahmefällen Anwendung. So genannte Paginierstempel erleichtern die monotone, aber notwendige Tätigkeit zur Formierung von lose verwahrten Unterlagen. Das Quadrangel bezeichnet eine Sonderform der Paginierung in der Registratur und leitet sich aus der meist quadratischen Einrahmung der Seitenzahl ab. (Ullmann S. 92)

Pertinenzprinzip (siehe Ordnungsprinzipien)

Provenienzprinzip (siehe Ordnungsprinzipien)

Provenienzstelle:

Organisationseinheit, Dienststelle oder Person, die dem Archiv Unterlagen anzubieten hat oder Unterlagen abgibt; Erzeuger von Unterlagen.

Raumklima:

wird mit einem Thermohygrometer gemessen, Schwankungen in Temperatur und Luftfeuchtigkeit gering halten, zur Regulierung Luftbe- bzw. entfeuchter verwenden.

  • Papier, Pergament 16-20°C und 40-60% relative Luftfeuchtigkeit
  • Fotografien 16-20°C und 30-35% relative Luftfeuchtigkeit
  • Dias, Ektachrome, Negative 13°C und 25-30% relative Luftfeuchtigkeit
  • Schallplatten, Tonbänder 25°C und unter 60% relative Luftfeuchtigkeit

Reinschrift:

Auf Grundlage des Konzeptes erstellte der Kanzleischreiber eine Reinschrift, welche in späterer Folge unterzeichnet und eventuell mit einem Siegel versehen wurde. Das fertige Dokument, welches an den Adressaten entsendet wurde, nennt man Ausfertigung.

Registratur/Ablage:

  1. Hilfsabteilung einer Verwaltungsdienststelle, die die für den laufenden Betrieb noch benötigten Unterlagen geordnet verwaltet und bei Bedarf zur Verfügung stellt
  2. Schriftgutbestand (Registraturgut)

Registraturprinzip (siehe Ordnungsprinzipien)

Reprografische Verfahren

Sind Verfahren der lichttechnischen Wiedergabe in bleibender Form, dazu gehören beispielsweise das Scannen, Kopieren und Ausdrucken.

Retrokonversion:

Erfassung und Umwandlung von hand- oder maschinschriftlichen Findmitteln in digitale Formen, meist Datenbanken.

Schutzverfilmung/Sicherungsverfilmung:

Methode zur Herstellung von Reproduktionen zum Schutz von besonders empfindlichem Material, wo nach der Digitalisierung/Verfilmung nur noch die Ersatzmedien (Mikrofilm, Mikrofiche, Digitalisat) für die Benutzung zu Verfügung stehen.

Schutzfrist (auch Archivsperre oder Sperrfrist):

Archivgesetzlich bestimmte Frist (lt. Bundesarchivgesetz 30 Jahre nach der letzten Bearbeitung), innerhalb welcher Archivgut für die allgemeine Benützung gesperrt und somit nicht zur Benutzung verfügbar ist.

Siegel/Siegelkunde/Sphragistik:

Neben Erkennungszeichen und Verschlussmittel hauptsächlich wichtigste Beglaubigungsform für schriftliche Rechtshandlungen. Mit Vorkommen, Form und Bedeutung befasst sich die Siegelkunde (Sphragistik).

Signatur:

Eine Signatur dient der eindeutigen Kennzeichnung von einzelnen Einheiten von Archivgut und besteht meist aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Mit Hilfe der Signatur kann die einzelne Einheit mit Findmitteln verknüpft werden. Archivische Signaturen geben die Reihenfolge der Lagerung im Magazin an

Skartierung:

Unter Skartierung wird vor allem im österreichischen Archivwesen die datenschutzgerechte Vernichtung nicht archivwürdig bewerteter Unterlagen verstanden. In Deutschland hat sich der Begriff Kassation etabliert, während die Synonyme Aussonderung, Ausscheidung oder Makulierung nur noch gelegentlich Verwendung finden. (Ullmann S. 86)

Sperrfrist (siehe Schutzfrist)

Thermohygrometer

Ein Thermohygrometer, auch Klimamesser genannt, vereint Thermometer und Hygrometer. Mit diesem Gerät wird sowohl die Raumtemperatur als auch die relative Luftfeuchtigkeit gemessen und abgelesen. Das Thermohygrometer ist notwendig, um die Einhaltung optimaler Lagerbedingungen für Archivgut kontrollieren zu können. (Ullmann S. 36)

Tektonik:

Ordnung des Gesamtbestandes eines Archives durch Gliederung und Reihung in Gruppen oder Archivabteilungen.

BESTAND – (Teilbestand) – SERIE – AKT – SCHRIFTSTÜCK

Beispiel: Verwaltungsakten der ehemaligen k. k. Kunstgewerbeschule Wien – Jahr 1938 – Bewerbungen zum Hilfslehrer – einzelnes Bewerbungsschreiben

Thesaurus:

Alphabetisch und systematisch geordnetes Verzeichnis von Wörtern und eines bestimmten Anwendungsbereiches.

Unterlagen (siehe Bestandskategorien)

Urheberrecht:

  • Regelt die Urheber- und Werknutzungsrechte an einem Werk der Literatur, Tonkunst, bildenden Kunst. Die Geltungsdauer der Werknutzungsrechte ist mit 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers festgesetzt.
  • Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch (ohne Zustimmung des Urhebers) auf Papier oder einem ähnlichen Träger ist gestattet
  • Archive dürfen eine Sicherungskopie ihrer Werke erstellen, diese aber nicht zur selben Zeit wie das Original verleihen/ausstellen.
  • Archivierungskopie von veröffentlichten, aber nicht erschienenen oder vergriffenen Werken
  • Vervielfältigung auf digitale Träger ist erlaubt, wenn damit kein un/mittelbarer wirtschaftlicher oder kommerzieller Zweck verfolgt wird.
  • Vervielfältigung ganzer Bücher ist nur mit Zustimmung des Urhebers möglich, außer es wird abgeschrieben/abgetippt, ist vergriffen oder noch nicht erschienen.
  • Vervielfältigung für Dritte:
    • Einzelstücke, unentgeltlich, zum eigenen Gebrauch
    • Einzelstücke, entgeltlich, mit Hilfe reprografischer Verfahren
    • Für Objekte, Hinweis auf Rechte des Archivs, Verwendungsgebühr

Urkunde(n):

Unter Beachtung bestimmter Formen der Textgestaltung und Beglaubigung mit Siegel angefertigte Schriftstücke über Rechtshandlungen oder rechtliche Tatbestände.

VÖA – Verband der österreichischen Archivarinnen und Archivare

Wappen/Wappenkunde/Heraldik:

Bezeichnet die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen (= Abzeichen in Form eines Schildes für eine Person oder Gemeinschaft/Land).

Verwendete bzw. weiterführende Literatur und Websites:

Beck, F. (2012). Die archivalischen Quellen : Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften (5., erw. und aktualisierte Aufl.).

Frankenberger, R. (2004). Die moderne Bibliothek : Ein Kompendium der Bibliotheksverwaltung.

Franz, E., Lux, T., & Wissenschaftliche Buchgesellschaft VerlegerIn. (2018). Einführung in die Archivkunde (9., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl.).

Gantert, K., & Hacker, R. (2008). Bibliothekarisches Grundwissen (8., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. ed.).

Menne-Haritz, A. (2000). Schlüsselbegriffe der Archivterminologie : Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft (3., durchgesehene Aufl.).

Reimann, Bockhorst, Höötmann, Reimann, Norbert, Bockhorst, Wolfgang, & Höötmann, Hans-Jürgen. (2014). Praktische Archivkunde : Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste – Fachrichtung Archiv (3., aktualisierte Aufl.).

Ullmann, D. (2008). Ullmanns Archiv-Quiz : 150 Fragen & Antworten rund um das Archivwesen ([Quizreihe]).

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